denn es war immer unsere Meinung. Wir brauchen nichts hinaufzuheften, was immer klar war!
Um das zu dokumentieren, möchte ich – Herrn Fauland ist noch nicht so lange im Parlament, er kann nicht wissen, wie die Geschichte gelaufen ist – daran erinnern, dass es nur die Grünen waren, die immer auf den 13,60 € bestanden haben, und das seit dem Jahr 2000. (Beifall bei den Grünen.)
Von dieser Linie bin ich keinen Millimeter abgerückt – bis dato, und jetzt haben wir es erreicht.
Weil Herr Wöginger sagte, Sie seien so gut und was Sie nicht alles geleistet hätten: Ich weiß nicht, ob Sie sich, Herr Wöginger, noch an den 1. Juni 2004 erinnern können. Damals hat es eine Studie vom Herrn Pfannhauser gegeben – vielleicht können Sie sich noch daran erinnern –, und dann hat es eine Aussendung Ihres Kollegen Matthias Ellmauer gegeben, in welcher Folgendes stand: Gutachten untermauert bisheriges Erkenntnis: 4,88 € pro Tag und Zivildienstleistenden würden ausreichen.
Das heißt also: 4,88 € habt ihr bis dato den Zivis vergönnt, um keinen Cent mehr, aber auch um keinen Cent weniger. Um 4,88 € lässt es sich jedoch nicht leben. Das ist amtlich, ein Papier vom 1. Juni 2004, und zwar OTS. (Abg. Neudeck: Das ist nicht amtlich!) Sie können dann gleich die Kopie haben, um sie sich vielleicht zur Erinnerung aufzuheben.
Jetzt zur SPÖ, die auch so tut, als wäre
sie, ach, so gut gewesen. Sie haben letztes Jahr einer Zivildienstnovelle
zugestimmt, die nicht die 13,60 € für Zivildienstleistende sichergestellt
hat. Sie haben gesagt: Gut, dann sind es nur sechs, lieber sechs als gar
nichts, aber wir stimmen dem Zivildienstgesetz zu! Sie haben es auch getan und
haben damit die Zivildienstleistenden nicht nur geschockt, sondern auch
verraten. Die Einzigen, die ihre Linie gehalten haben, sind die Grünen, und
darauf bin ich, ganz ehrlich gesagt, unheimlich stolz. (Beifall bei den
Grünen.)
Dass wir Grünen mit unserer Forderung Recht behalten haben, zeigt sich auch durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Oktober 2005. 13,60 € als Grundlage hat der Verfassungsgerichtshof vorgeschrieben. Frau Ministerin, das ist genau der Betrag, den wir gefordert haben. Sie sind jetzt durch das Verfassungsgerichtshofurteil gezwungen gewesen, es umzusetzen. Deshalb haben wir heute diese Novelle zu beschließen – und nicht deshalb, weil die ÖVP den Zivildienern gegenüber plötzlich großzügig und spendabel geworden ist – die Freiheitlichen waren es sowieso nicht – und die SPÖ umgedacht hätte, sondern weil der Verfassungsgerichtshof die Forderungen der Grünen mitgetragen hat. Wir haben immer gewusst, dass das der einzige Weg ist, und dieser einzige Weg, der auch der einzig richtige ist, wird heute umgesetzt.
Frau Ministerin! In 47 Fällen werden sich Zivildiener in nächster Zeit bei Ihnen melden und ihr Geld haben wollen, das Sie ihnen seit 2001 schulden. Das sind bis zu 2 500 € pro Zivildienstleistendem.
Frau Ministerin! Es ist beschämend, dass wir in einer Republik, die so reich ist, Zivildienern diesen Betrag seit fünf Jahren und länger vorenthalten. Ich hoffe, dass die Verfahren jetzt rasch abgehandelt werden und dass sich die Einrichtungen nicht ein böses Spiel erlauben und die Auszahlung an die Zivildienstleistenden verhindern oder verzögern.
Eines möchte ich auch noch sagen: Ich hätte mir grundsätzlich eine weitergehende Regelung gewünscht, aber noch sind Sie an der Regierung. Es wird sich ändern, und dann werden wir auch da etwas ändern – zum Positiven für die Zivildienstleistenden. (Beifall bei den Grünen.)