Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 222

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich könnte Ihnen Dutzende anderer Beispiele aus diesem kurzen Novellierungstext anführen, wo Sie schlampig gearbeitet haben, wo Sie genau das nicht gemacht haben.

Nächstes Beispiel: Tatsächliche Ausbildungskosten müssen rückerstattet werden. – Was sind denn tatsächliche Ausbildungskosten? Dazu gibt es eine Judikatur. Was machen Sie? – Sie machen die Judikatur zum Gesetz, definieren es aber nicht. – Das ist schlampig! So kann man nicht arbeiten! So kann man kein Gesetz formulieren! Wenigstens in den Erläuterungen hätten Sie das tun können, aber nicht einmal dort haben Sie es geschafft.

Tatsächliche Ausbildungskosten sind nicht definiert. Nicht definiert ist auch, was es für einen Arbeitgeber heißt, wenn er sich einen Teil der Ausbildungskosten beispielsweise vom Finanzamt oder vom AMS zurückholen kann. Was darf er dann dem Arbeitnehmer an tatsächlichen Ausbildungskosten verrechne: das, was die Ausbildung gekostet hat, oder das, was die Ausbildung gekostet hat minus dem Betrag, den er selbst als Gratifikation oder Bonus erhalten hat? Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass es nur das Letztere sein kann. – Das ist in der Gesetzesvorlage nicht definiert!

Was heißt das? – Wir haben dann ein Gesetz vorliegen, nach dem die Leute erst recht wieder zu Gericht gehen müssen und die Gerichte das definieren müssen, was Sie als Gesetzgeber nicht imstande waren, zu definieren. – So schaut es leider aus! Also ein schlechtes Gesetz.

Ich gebe zu, im Bereich der Konkurrenzklausel gibt es eine geringfügige Verbes­serung – erkauft um den Preis einer massiven Verschlechterung beim Ausbildungs­kostenrückersatz, wo die Fristen von drei auf fünf Jahre verlängert wurden. Ich sagen Ihnen: Alle Leute in der IT-Branche, inklusive der Leute in solchen Unternehmen, werden Ihnen „danken“ für das, was Sie da verbrochen haben. Anders kann man das nicht bezeichnen, wenn Ausbildungskosten statt maximal fünf Jahre lang ab jetzt acht Jahre lang zurückgefordert werden können und gleichzeitig auch noch das Entgelt während der Zeit, in der man auf Ausbildung war, zurückgefordert werden kann.

Wissen Sie, was das in der IT-Branche heißt, wo die Leute pro Jahr zwei, drei Aus­bildungsgänge machen und für jeden einen Monat oder drei oder vier Wochen dienstfrei gestellt sind, wissen Sie, was sich da innerhalb von fünf Jahren ansammelt, was da von einem Angestellten zurückgefordert werden kann?

Wissen Sie es? – Nein, ich glaube, Sie haben das überhaupt nicht bedacht, sondern haben sich gedacht: Machen wir irgendetwas! Da setzen sich der Walch und der Tancsits zusammen, vielleicht noch mit irgendeinem Beamten, dem man das dann aufs Auge drückt, damit er das später zu Papier bringt.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt sage ich Ihnen eines: Das ist schlampig! Das ist fahrlässig!

Ich danke abschließend dem Bundesrat dafür, dass er wenigstens diesen massiven Lapsus, den Sie schon wieder bei einem Gesetz gemacht haben, bei dem es über­haupt nicht dafür steht, nämlich, dass Sie es ohne Begutachtung und auch ohne Vorinformation des Ausschusses ein paar Stunden vor der Ausschusssitzung dem Ausschuss serviert haben, korrigiert hat, indem er ein formelles Begutachtungs­verfah­ren durchgeführt hat.

Sie regen sich über den Bundesrat auf, dass er Einspruch erhebt? – Der Bundesrat macht von seinem Recht Gebrauch, Beratungen mit allen Interessenorganisationen durchzuführen. Diese hat es in diesem Fall auch gegeben, und das allein ist schon positiv.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite