Ich kann Ihnen versichern, dass diese Kriterien schon jetzt für die Informationstätigkeit der Bundesregierung Richtschnur sind und dies auch in Zukunft sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Brosz: Der Fiedler ...!)
Der Vollständigkeit halber darf ich noch erwähnen, dass die 2002 durchgeführte Prüfung durch den Rechnungshof den Werbemaßnahmen der Bundesregierung ein mehr als passables Zeugnis ausgestellt hat.
Ich stimme Ihnen zu, dass es durchaus überlegenswert
ist, anhand dieser Richtlinien einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der
allerdings dann für das gesamte öffentliche Leben in
Österreich maßgeblich sein sollte. (Abg. Dr. Fekter: Auch
für Häupl! – Abg. Dr. Stummvoll: Auch für
Wien!) Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,
dass auch jene Mittel, die seitens der Länder, Gemeinden, aber auch der Arbeiterkammer
und anderer Organisationen für Informationszwecke aufgewendet werden,
direkt und indirekt vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. (Abg.
Dr. Fekter: Ja, genau! – Abg. Dr. Niederwieser:
Die Wirtschaftskammer haben Sie vergessen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer heute als politisch interessierter Leser Wochenmagazine durchblättert, der wird sehr schnell feststellen, dass die Bundesregierung bei weitem nicht federführend bei bezahlten Werbeeinschaltungen und Inseraten ist. Sie können sich somit selbst davon überzeugen, dass die Informationstätigkeit etwa der Stadt Wien und der ihr zu 100 Prozent gehörenden Unternehmen im Rahmen der Wiener Holding bei weitem jene der Bundesregierung übersteigt. (Abg. Dr. Wittmann: Kommen Sie sich nicht ein bisschen komisch vor?) Daher ist es nur recht und billig, zu verlangen, dass, wenn man sich auf einen Kriterienkatalog für Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise Informations- und Werbemaßnahmen einigt, dies für alle Gebietskörperschaften und alle Sozialpartner bindend sein soll. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Molterer: Genau! – Abg. Dr. Stummvoll: Auch für Wien! – Abg. Dr. Fekter: Lange Gesichter bei der SPÖ!)
Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass wir uns bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes an den in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Leitsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit orientieren. (Abg. Mag. Kogler: Das glaubt Ihnen kein Mensch! – Abg. Öllinger: Was machen Sie da überhaupt?) Lassen Sie mich dazu die Kernaussage eines einschlägigen Erkenntnisses des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes zitieren:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung
anerkannt, dass die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und
gesetzgebenden Körperschaften nicht nur zulässig, sondern auch
notwendig ist, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig
zu erhalten. In den Rahmen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit
fällt danach, die Politik der Regierung, ihre Maßnahmen und Vorhaben
sowie künftig zu lösende Fragen darzulegen und zu
erläutern. – Zitatende. (Abg. Dr. Wittmann: Es
ist Ihnen unangenehm!)
Ich bekenne mich daher ausdrücklich dazu, dass die Information öffentlich-rechtlicher Körperschaften und die Informationsarbeit der Bundesregierung heute ein substantieller Bestandteil der demokratischen Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch festhalten, dass diese Informationspflicht auf verschiedensten Ebenen weit über die von Ihnen angeschnittenen Inserate hinaus passiert – etwa im Wege von Pressekonferenzen, von Internetauftritten der Bundesregierung und der einzelnen Bundesministerien, in Form von Publikationen und manchem mehr.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich möchte Ihnen hier nicht im Detail vorrechnen, mit wie viel öffentlichen Mitteln frühere Bundesregierungen im Zusammenhang mit Informationsarbeit umgegangen sind. (Abg. Dr. Stummvoll: Das wäre in-