Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 173

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einen Fall, der andere in jenem Fall – den VfGH auch kritisiert haben. Und das darf auch so sein und das muss auch so sein, und dennoch sind die Sprüche oder Erkennt­nisse des VfGH umzusetzen. Was jetzt in den letzten Monaten oder in den letzten Jah­ren passiert ist, liegt eine Dimension darüber.

Halten wir noch einmal fest: Einer Minderheit in Kärnten, der slowenischen Minderheit, werden seit Jahrzehnten ihre im Staatsvertrag garantierten Rechte vorenthalten.

Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung erklärt der Präsident des Nationalrates – damals war er es ja noch nicht – ganz offensichtlich einem Vertreter dieser Minderheit, dass die einzige Chance, hier wieder etwas in Richtung Durchsetzung von Recht in Bewegung zu bringen, die ist, schneller durch ein Ortsgebiet zu fahren. Dann tut das Herr Vouk, der macht das. Und was machen Sie? – Sie machen ihn verantwortlich. Und witzigerweise – oder auch wenig witzig – erklärt jetzt auch die ÖVP den Vertreter einer Minderheit, die seit Jahrzehnten um ihre Rechte betrogen wird (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja nicht wahr! Sie kennen sich einfach in Kärnten nicht aus!) – na selbstverständlich wird sie das, in einem für Sie vielleicht nicht so wichtigen Punkt, aber offensichtlich für die Minderheit dennoch wichtigen Punkt –, für verantwortlich!

Dieser Mann hat versucht, seine/ihre Rechte durchzusetzen, und wird jetzt dafür – von Ihnen (in Richtung Freiheitliche) wissen wir das ja – auch von der ÖVP kriminalisiert, obwohl er eigentlich nur das getan hat, was ihm der Klubobmann der ÖVP geraten hat. – Das ist der eine Punkt und die eine Dimension.

Gut, das steht nicht so zur Debatte. – Was jetzt passiert, ist aber viel mehr. Sie erklä­ren ihn zum kriminellen Raser. Der Verkehrsminister, der Tempo 160 fahren will, ist keiner für Sie. Der Bundeskanzler, der sagt: Wir haben doch alle schon einmal ein Recht gebrochen, wir sind doch alle schon einmal zu schnell unterwegs gewesen, ist auch kein Thema für Sie. Der Kärntner Landeshauptmann, der über den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Adamovich unglaubliche Bemerkungen gemacht hat, ist kein Thema für die ÖVP. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek, der vom Kärntner Landeshauptmann ebenfalls auf widerlichste Weise angeschüttet worden ist, ist kein Thema für die ÖVP. Niemand von den politischen Kräften dieser politischen Mehrheit eilt dem Verfassungsgerichtshof zu Hilfe.

Herr Kollege Scheuch, Sie haben den Bundespräsidenten völlig richtig zitiert: Der Ver­fassungsgerichtshof darf nicht zum Mitspieler der Tagespolitik werden. – Darum kann sich der Verfassungsgerichtshof in dieser Situation, in der der Präsident und ein Rich­ter des Verfassungsgerichtshofes, Herr Holzinger, angegriffen werden, der alte Präsi­dent angegriffen wurde, auch nicht zur Wehr setzen.

Die ÖVP – das halte ich für das Fatale an dieser Entwicklung – lehnt sich zurück und sagt: Wir können da auch nichts machen; wir können dem Verfassungsgerichtshof nicht helfen!

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek fordert faktisch die Bundesregie­rung auf, gegen die Kärntner Landesverwaltungsbehörden tätig zu werden. Der Herr Bundeskanzler sagt: Wir können da nichts machen! Auf Deutsch: Der Verfassungsge­richtshof wird durch die Bundesregierung, durch die Exekutive im Regen stehen gelas­sen. Der Verfassungsgerichtshof wird in einer unwürdigen Auseinandersetzung, die durch den Kärntner Landeshauptmann mehrmals provoziert wurde, in keiner Weise von der Bundesregierung unterstützt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Das ist das eigentlich Fatale, und deshalb braucht es Schritte des Parlaments, nämlich die Unterstützung dieser Fristsetzung. (Beifall bei den Grünen.)

17.48

 


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