Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 229

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es ist, im Wartezimmer eines Arztes oder einer Ärztin zu sitzen, man wird mit Herr Soundso aufgerufen, und in Wirklichkeit ist man Frau Soundso?

Transgender-Personen sind nicht nur inneren Konflikten ausgesetzt, sondern auch An­feindungen und Diskriminierungen von außen. Das ließe sich ganz einfach ändern, die Situation ließe sich für die Betroffenen entschärfen. Wir wären auch nicht die Ersten in Europa, die das machen würden. Es gibt einige gute Beispiele, etwa Großbritannien. Dort kann man den Namen frei wählen: Man kann das in der Geburtsurkunde gleich frei und unabhängig von einer Operation ändern.

Ich denke nicht, dass in Großbritannien Schwerverbrecher diese Möglichkeit bewusst nutzen, damit sie nicht mehr greifbar sind und untertauchen können, so wie jetzt ge­rade Kollegin Fekter argumentiert hat. Ich denke, das ist ein ganz absurder Vergleich, das wird sicherlich nicht so sein.

Die ÖVP hat ja mehrmals Zustimmung signalisiert. Heute sind zwei Argumente von der Kollegin Fekter gekommen, die relativ leicht zu entkräften sind. Erstens das Beispiel mit dem Missbrauch durch Schwerverbrecher, das ich gerade genannt habe, und das zweite Beispiel war der Missbrauch, dass man Kindern irgendwie falsche Namen ge­ben könnte. Das ist ja deshalb nicht gegeben, weil das ABGB eine Regelung enthält, die verhindert, dass Eltern das machen können.

Das heißt, wir könnten sehr wohl das Namensrecht ändern. Es handelt sich um eine relativ kleine Änderung, die schnell durchgeführt werden kann, die aber eine große Wirkung für die Betroffenen hat.

Schauen wir uns aber an, wie die – mehr oder weniger – zuständigen Ministerinnen das sehen. Es gibt Anfragebeantwortungen und eine Stellungnahme zu einer Petition, die zeigen, dass sowohl die Innen- als auch die Justizministerin einmal grundsätzlich gesprächsbereit wären.

In der Stellungnahme des Innenministeriums wird sogar festgestellt, dass die von Transgender-Personen gelebte Geschlechtsidentität, ohne eine geschlechtsumwan­delnde Operation anzustreben, grundsätzlich unter den Schutzbereich von Art. 8 Men­schenrechtskonvention fällt. Es wird jedoch keine Lösung angeboten.

Das Innenministerium stellt fest, dass es sich seit Jahren mit dem Themenkreis Trans­sexualität befasst und ständig das Bedürfnis nach geeigneten Maßnahmen für den an­gesprochenen Personenkreis beobachtet. Das ist ja grundsätzlich positiv, aber ich frage mich, wie lange denn noch beobachtet werden soll, wie schwierig die Situation für die Betroffenen ist. – Wann gibt es endlich eine Lösung?

Die Innenministerin meint auch, dass sie das Einvernehmen mit der Justizministerin herstellen muss, und da gibt es ein ewiges Hin und Her, ein ewiges Ping-Pong-Spiel zu Lasten der Betroffenen. Die Justizministerin meint nämlich wiederum, dass mit der Vollziehung des gegenständlichen Bundesgesetzes im Wesentlichen das Bundesmi­nisterium für Inneres zuständig ist. Zur Erinnerung: Die Innenministerin will aber wieder das Einvernehmen mit der Justizministerin herstellen, und die Innenministerin möchte einmal eine Arbeitsgruppe einrichten.

Die Justizministerin meint wieder, sollte das hiefür zuständige Bundesministerium für Inneres eine Änderung des Namensänderungsgesetzes vorschlagen, dann würde das Bundesministerium für Justiz keine grundsätzlichen Bedenken erheben. (Abg. Scheib­ner: Das ist mir jetzt zu kompliziert!) – Ja, es ist schon spät, und manche können nicht mehr folgen, aber Tatsache ist – und ich denke, diese Botschaft werden Sie verste­hen –, das Innenministerium spielt den Ball zum Justizministerium und umgekehrt. (Ruf bei der ÖVP: Bei euch kann niemand mehr folgen! Es ist ja niemand mehr da!)

 


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