Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 60

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für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz) geändert wird (1446 d.B.)

Tagesordnungspunkt 2: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Öster­reichische Postsparkasse AG geschaffen, das Bundesfinanzgesetz 2006 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert sowie ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank geschaffen werden (1447 der Beilagen).

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/1 ein.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 2/2 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 2/3 EA ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/4 ein.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen stellen Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilagen II/1 beziehungsweise II/2.

Abstimmungen:

Zu Tagesordnungspunkt 1: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1446 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1447 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit und in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Der Abänderungsantrag Beilage 2/4 wird abgelehnt (dafür S, G).

Der Entschließungsantrag Beilage 2/2 EA wird abgelehnt (dafür S, G).

Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA wird abgelehnt (dafür S, G).

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu verlesen (Beilage B).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung gilt der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

 


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