Wichtige Ziele
für die Zukunft
Die Beobachtung hat
gezeigt, dass trotz dieser vielfältigen Maßnahmen ein Reformbedarf
stetig vorhanden ist.
Um diesem Erfordernis
Rechnung zu tragen, soll die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen so
rasch wie möglich in Angriff genommen werden.
1. Verstärkte
Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen durch „Schulstarthilfe“
Gerade zu Schulbeginn
steigen die Unterhaltslasten durch notwendige Anschaffungen deutlich an. Durch
die verstärkte Förderung vor allem einkommensschwacher Familien aus
öffentlichen Mitteln mit einem „Schulstartgeld“ soll hier
zielgerichtet Abhilfe geschaffen werden. Damit soll eine spürbare
Entlastung insbesondere für einkommensschwache Familien erreicht
werden.
2. Senkung der
Klassenschülerzahl auf 25
Es wird
begrüßt, dass entsprechend der Zielsetzung des
Entschließungsantrages 373/UEA XXII.GP vom Bildungsministerium
bereits Kontakt mit der Verbindungsstelle der Länder aufgenommen worden ist mit dem Ersuchen,
das Thema der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 auf
die Tagesordnung der Landeshauptleutekonferenz zu setzen.
3. Verbesserte
Zuordnung der Kinder, welche die Unterrichtssprache Deutsch nicht verstehen, zu
den Schulstandorten
Insbesondere in den
Ballungsräumen der größeren Städte kommt es vor, dass der
Anteil der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Muttersprache
an manchen Schulstandorten so hoch ist, dass die damit einhergehenden
sprachlichen und sozialen Probleme zur Belastung für alle am
Unterricht Beteiligten werden können.
Es sind deshalb
Maßnahmen zu prüfen, um ein Erreichen des Unterrichtszieles durch
eine optimale Zuordnung der Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht
ausreichend beherrschen, zu gewährleisten. Dabei ist auf eine
gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schüler
nichtdeutscher Muttersprache in Parallelklassen sowie Schulen mit gleicher
Erreichbarkeit Bedacht zu nehmen Ein Richtwert von 30 % a.o.
Schülerinnen soll nicht überstiegen werden.
4. Sprachliche
Frühförderung –Verbesserung der Eingangsstufe
Die derzeitige
Eingangsstufe ist zu evaluieren und gegebenenfalls auszubauen. Dabei ist auch
ein verpflichtendes Vorschuljahr für jene Kinder vorzusehen, welche die
Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen.
5. Weiterer Ausbau der
Nachmittagsbetreuung
Die Anzahl der
Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und der Familien, in denen beide
Elternteile einer Beschäftigung nachgehen, steigt stetig an. Im gleichen
Ausmaß steigt somit auch der Bedarf an einer qualitativ hochwertigen und
trotzdem leistbaren Nachmittagsbetreuung der Kinder und Jugendlichen.
6. Lehre mit Matura:
Weiterbildung forcieren – Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung in
der Berufschule
Alle Lehrlinge, die ihren Berufsweg erweitern und eine Berufsreifeprüfung ablegen möchten, sollten direkt an der Berufschule die Möglichkeit zum Besuch eines Vorbereitungslehrgangs erhalten. Der Zugang zur Berufsreifeprüfung im Rahmen der Berufschule ist im Sinne von Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung von Jugendlichen sowie wichtiger Beschäftigungsinitiativen sinnvoll. Die „Lehre mit Matura“ (Berufsreife-