Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort hat sich nun noch einmal Frau Abgeordnete Haubner gemeldet. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 1 Minute. – Bitte.
19.33
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es so nicht stehen lassen, was Sie, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, gesagt haben. Ich verwahre mich dagegen.
Sie wissen, dass jeder
Drittstaatsangehörige und auch jedes Drittstaatskind in Österreich
einen Aufenthaltstitel benötigt. Unabhängig von den
Familienleistungen müssen die Eltern diesen Aufenthaltstitel auch für
ihre Kinder besorgen. Das ist die gesetzliche Basis, die 2005 im Rahmen des
Fremdenrechtspakets beschlossen wurde, das auch mit Ihren Stimmen beschlossen
wurde. (Abg. Parnigoni: Das stimmt aber nicht!)
Ich sage, dieser Erlass, der im August 2006 hinausgegangen ist, entspricht dem Gesetz und sonst nichts anderes. Wenn Sie Änderungen haben wollen, dann muss das Fremdenrechtsgesetz geändert werden.
Eines möchte ich hier auch
sagen: Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben heute Gespräche auch
mit der Caritas und mit verschiedenen Organisationen geführt, die ganz
klar gesagt haben: Es sind Einzelfälle, es sind Sonderfälle. (Abg. Öllinger:
Stimmt überhaupt nicht!) Und die Zahl von 9 000 ist von
ihnen nie gekommen. Ich kann nur das nachsagen, was gesagt wurde. –
Danke. (Beifall bei BZÖ und
ÖVP.)
19.35
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 33/A dem Familienausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 36/A bis 61/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 102/J bis 123/J eingelangt.
*****
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 36/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend die finanzielle Gebarung der zu 100 Prozent im Staatsbesitz befindlichen ASFINAG sowie deren Tochterunternehmen unter Berücksichtigung der durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrzunehmenden Eigentümerfunktion ab dem Jahr 2000 ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
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