Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 108

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Ich glaube, dass die Politik grundsätzlich schon auch dafür Sorge tragen sollte, dass in diesen Bereichen – eine neue Gesetzgebungsperiode bringt das ja mit sich – Gesamt­konzepte entwickelt werden können und nicht nur Stückwerk, wenngleich es manchmal Situationen gibt, wo einzelne Zahlungen an bestimmte Zielgruppen auch notwendig sind. Dennoch möchte ich appellieren, dass man bei solchen Angelegenheiten auch immer den Weitblick nicht verliert, nämlich dahin gehend, dass es gerade, wenn es die Zielgruppe der Frauen betrifft, nicht nur ältere Frauen, sondern auch jüngere Frauen gibt, die Unterstützung brauchen. Auch da gibt es in Zukunft viel zu tun betreffend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ich denke, die Politik ist gefordert, immer auch die Gegenwart bestmöglich zu gestalten und nicht im Nachhinein immer Reparaturmaßnahmen zu ergreifen.

Ich meine, gerade das Kinderbetreuungsgeld war so eine Maßnahme, die junge Frau­en unterstützt hat. Studentinnen, auch Schülerinnen, sofern sie betroffen waren, hatten erstmals einen Anspruch auf Kindergeld. Das war zuvor nicht möglich, weil der An­spruch an die Ausübung eines Berufs gekoppelt war.

Um das auch mit Zahlen zu belegen: Das Kinderbetreuungsgeld wird jetzt in der Höhe von etwa 1,4 Milliarden € ausbezahlt, beim Karenzgeld 1999 war es ein Drittel, 580 Mil­lionen €. Da erfolgte eine deutliche Unterstützung für die Frauen.

Ich glaube, dass genau in diesem Sinne die Familienpolitik, aber auch die Frauenpoli­tik – man darf das nicht immer vermischen, man muss die Dinge auch hier voneinander trennen können – in Zukunft konstruktiv verhandelt werden soll. Ich nehme an, dass das auch im Ausschuss, diesen Antrag inkludierend, passieren wird. (Beifall bei der ÖVP.)

15.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Haubner mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

 


15.48.39

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des BZÖ zur Einführung eines Mütter­geldes hat jetzt in der Diskussion gezeigt, dass von allen Rednerinnen und Rednern mit Ausnahme jener der SPÖ eine große Bereitschaft vorhanden ist, etwas zu tun – etwas zu tun für eine Generation, die in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurde.

Daher finde ich es mehr als peinlich, wenn eine Vertreterin der Sozialdemokratie von den Rechten der Frauen spricht, aber Rechte, die die Frauen im Alter heute nicht haben, in der Vergangenheit in keiner Weise berücksichtigt hat.

Ich frage: Wo war in der Vergangenheit der gerechte Anteil für Frauen, die die Fami­lienarbeit geleistet haben, die Kinder erzogen haben, die Ältere gepflegt haben? – Wir vom BZÖ haben in dieser Regierung diese Rechte für die Frauen durchgesetzt, nicht nur bei der Erhöhung der Kindererziehungszeiten, sondern auch bei der Erhöhung und Verdoppelung der Beitragsgrundlage (Beifall beim BZÖ.)

Eines erscheint mir schon noch sehr wichtig: In Zukunft brauchen Frauen nur noch sie­ben Jahre Erwerbsarbeit, um eine Pension zu bekommen, denn die restliche Zeit kann für Familienleistungen angerechnet werden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das sind Taten und nicht nur Reden über die Rechte der Frauen, sondern hier wird gehandelt!

Eines möchte ich auch noch anmerken: Frau Kollegin Lentsch hat gesagt, das BZÖ habe nun das Herz für Frauen über 60 entdeckt. – Ich glaube, wir haben in dieser ver-


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