Weiterentwicklung
universitärer Karrieremodelle („tenure track“)
Vereinfachung der
Habilitations- und Berufungsverfahren an den Universitäten
Erhöhung der
Forschungsquote auf 3% des BIP bis 2010
Exzellenzprogramme
für den österreichischen Wissenschaftsnachwuchs am ISTA und an den
Universitäten
Neuregelung der
Forschungsstipendien mit besserer Abstimmung aufeinander
Gezielte Angebote an
österreichische Wissenschafter/innen im Ausland
Pensionskassenregelung
Die
Anstellungserfordernisse sind im Rahmen des Dienstrechts des Bundes EU-konform
nach den akademischen Graden des Bologna-Prozesses zu gestalten
7. Fortsetzung der Fachhochschul-Offensive
Ziel:
Stärkung der
Fachhochschulen als wichtige Ergänzung des universitären Angebots
Umsetzung:
Ausbau des Fachhochschulangebots
um zusätzliche Studienplätze nach Maßgabe der budgetären
Möglichkeiten
Verstärkung der
Forschungsförderung
Frauenanteil, vor
allem in den technischen Studienrichtungen erhöhen
8. Evaluierung der Universitäten nach europäischen
Maßstäben
Ziel:
Steigerung der
Qualität der universitären Angebote und Verbesserung der Evaluierungsinstrumente
Umsetzung:
Neuausrichtung der
Österreichischen Qualitätssicherungsagentur AQA
Weiterentwicklung des
Akkreditierungsrats und Akkreditierungsgesetzes
Qualitätssicherung
bei Weiterbildungsangeboten (Lehrgänge)
9. Verbesserung der Durchlässigkeit im tertiären Bereich
Ziel:
Anrechnung von erworbenem Wissen zwischen berufsbildenden höheren Schulen,
Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Umsetzung:
Sicherstellung der Anrechenbarkeiten bei Studienortswechsel innerhalb Österreichs
Überprüfung des UG 2002 im Hinblick auf die Sicherstellung
der Anrechenbarkeiten
Clearing-Stelle bei Streitfällen bei der Anerkennung von
ausländischen Studienprogrammen
Bedarfs- und Akzeptanzanalyse von Bachelor-Studienabschlüssen in speziellen
Berufsbereichen
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