Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 322

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bestehenden Kultureinrichtungen „unter Bedachtnahme auf die bestehenden Res­sourcen“ Zudem ist eine qualitative Verbesserung der empirischen Daten im Bereich der kulturellen Partizipation ins Auge gefasst.

2. Schwerpunkt zeitgenössisches Kunstschaffen

Die Förderung junger zeitgenössischer Kunst wird ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes sein. Hier soll insbesondere verstärkt Augenmerk auf die Nachwuchs­förderung gelegt werden. Zudem sollen Maßnahmen gesetzt werden, um die inter­nationale Präsenz österreichischer Künstlerinnen und Künstler weiterhin zu forcieren.

3. Filmwirtschaft und Filmförderung

Der Stellenwert der audiovisuellen Medien soll entsprechend seiner kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung weiter ausgebaut werden. Die Etablierung einer öster­reichischen Filmplattform mit Vertretern der Filmwirtschaft, Politik, elektronischer Medien und Experten soll zusätzlich zum Filmrat etabliert werden. Zudem ist eine verbesserte Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder ins Auge gefasst.

Eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Film­wirtschaft zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Österreich und Verbesserung der Auftragslage österreichischer Filmschaffender ist vorgesehen. Dafür erforderliche zusätzliche Mittel sind Gegenstand der Budgetverhandlungen.

4. Förderung der kulturellen Vielfalt

Die Bundesregierung wird sich für den Erhalt und den Ausbau der kulturellen Vielfalt wie etwa im Sinne des erweiterten Kulturbegriffs der UNESCO einsetzen. Im Rahmen internationaler Abkommen (WTO/GATS) ist weiterhin auf die Absicherung der Beson­derheiten des Kulturbereichs und des besonderen Charakters kultureller Güter und Dienstleistungen Bedacht zu nehmen. Insbesondere das von der EU beschlossene Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008 soll in Österreich Berücksichtigung erfahren. Eine stärkere Förderung regionaler Kulturinitiativen und interkultureller Projekte sowie die weitere Berücksichtung der künstlerischen Qualität in den Bundesländern und eine entsprechende Verteilung der Kunstfördermittel sind ins Auge gefasst.

5. Evaluierung des Künstlersozialversicherungsfonds

Bewertung der Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstlern durch den Künstlersozialversicherungsfonds durch Sozialversicherungs­experten und Prüfung einer Erweiterung der Leistungen des KSVF im Rahmen des bestehenden Systems.

6. Bundesmuseen

Zur Sicherung der Aufgaben der Bundesmuseen im Bereich des Sammelns und Forschens, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität für das Publikum sind die Rahmenbedingungen auszubauen. Notwendig ist die Präzisierung des kultur­politischen Auftrags in Form der Festlegung von Rahmenzielvereinbarungen zur Absicherung des Bestands und der Aktivitäten der Bundesmuseen und der Öster­reichischen Nationalbibliothek. Einführung eines eintrittsfreien Tags 12 Mal pro Jahr für alle Bundesmuseen gegen Kostenersatz zur verstärkten Anbindung der Museen an das Publikum. Ausbau der Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des kulturellen Erbes. Dafür zusätzlich notwendige Mittel sind Gegenstand der Budgetverhandlungen. Eine Erhöhung der Basisabgeltung wird nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten geprüft.

 


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