bestehenden Kultureinrichtungen „unter Bedachtnahme auf die
bestehenden Ressourcen“ Zudem ist eine qualitative Verbesserung der
empirischen Daten im Bereich der kulturellen Partizipation ins Auge gefasst.
2. Schwerpunkt zeitgenössisches Kunstschaffen
Die Förderung
junger zeitgenössischer Kunst wird ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des
Bundes sein. Hier soll insbesondere verstärkt Augenmerk auf die Nachwuchsförderung
gelegt werden. Zudem sollen Maßnahmen gesetzt werden, um die internationale
Präsenz österreichischer Künstlerinnen und Künstler
weiterhin zu forcieren.
3. Filmwirtschaft und Filmförderung
Der Stellenwert der
audiovisuellen Medien soll entsprechend seiner kulturellen und wirtschaftlichen
Bedeutung weiter ausgebaut werden. Die Etablierung einer österreichischen
Filmplattform mit Vertretern der Filmwirtschaft, Politik, elektronischer Medien
und Experten soll zusätzlich zum Filmrat etabliert werden. Zudem ist eine verbesserte
Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder ins Auge
gefasst.
Eine Verbesserung der
finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Filmwirtschaft
zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Österreich und
Verbesserung der Auftragslage österreichischer Filmschaffender ist vorgesehen.
Dafür erforderliche zusätzliche Mittel sind Gegenstand der Budgetverhandlungen.
4. Förderung der kulturellen Vielfalt
Die Bundesregierung wird sich für den Erhalt und den Ausbau der
kulturellen Vielfalt wie etwa im Sinne des erweiterten Kulturbegriffs der
UNESCO einsetzen. Im Rahmen internationaler Abkommen (WTO/GATS) ist weiterhin
auf die Absicherung der Besonderheiten des Kulturbereichs und des besonderen
Charakters kultureller Güter und Dienstleistungen Bedacht zu nehmen. Insbesondere
das von der EU beschlossene Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008 soll in
Österreich Berücksichtigung erfahren. Eine stärkere
Förderung regionaler Kulturinitiativen und interkultureller Projekte sowie
die weitere Berücksichtung der künstlerischen Qualität in den
Bundesländern und eine entsprechende Verteilung der Kunstfördermittel
sind ins Auge gefasst.
5. Evaluierung des
Künstlersozialversicherungsfonds
Bewertung der Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Situation von
Künstlerinnen und Künstlern durch den Künstlersozialversicherungsfonds
durch Sozialversicherungsexperten und Prüfung einer Erweiterung der
Leistungen des KSVF im Rahmen des bestehenden Systems.
6. Bundesmuseen
Zur Sicherung der Aufgaben der Bundesmuseen im Bereich des Sammelns und
Forschens, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität
für das Publikum sind die Rahmenbedingungen auszubauen. Notwendig ist die
Präzisierung des kulturpolitischen Auftrags in Form der Festlegung
von Rahmenzielvereinbarungen zur Absicherung des Bestands und der
Aktivitäten der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek.
Einführung eines eintrittsfreien Tags 12 Mal pro Jahr für alle Bundesmuseen
gegen Kostenersatz zur verstärkten Anbindung der Museen an das Publikum.
Ausbau der Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des kulturellen
Erbes. Dafür zusätzlich notwendige Mittel sind Gegenstand der
Budgetverhandlungen. Eine Erhöhung der Basisabgeltung wird nach
Maßgabe der budgetären Möglichkeiten geprüft.
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