Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 74

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Interessant habe ich gefunden, was Kollegen Amon am Beginn seiner Rede gesagt hat, es seien gute und interessante Weiterentwicklungen bei dieser 67. ASVG-No­velle. – Neusprech à la Orwell!

Frau Kollegin Haubner sagte: Es sind Verbesserungen nur deshalb möglich, weil wir, wir vom BZÖ, die Voraussetzungen dafür geschaffen haben! – Ja, das ist wirklich wahr! Wenn man vorher von Pensionskürzungen von 30 bis 50 Prozent ausgeht – und ich weiß noch, was Kollege Haupt hier als großen Erfolg der freiheitlichen Politik vorge­stellt hat; es waren im ersten Entwurf Pensionskürzungen von 30 bis 50 Prozent vorge­sehen – und wenn man dann bei Pensionskürzungen im Durchschnitt zwischen 10 und 20 Prozent landet und wenn jetzt durch diesen Schritt die Pensionskürzungen etwas weiter reduziert werden, dann kann man sagen: Die Verbesserungen sind nur möglich deshalb gewesen, weil wir so arg gekürzt haben! – Ja, das ist tatsächlich wahr, Frau Kollegin Haubner!

Es gibt aber doch auch Punkte, denen wir zustimmen werden:

Erstens: Sozialversicherungsanmeldung vor der Arbeitsaufnahme. – Ja, endlich! Gott sei Dank erreicht!

Zweitens: Die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung habe ich schon genannt.

Drittens: Halbierung der doppelten Abschläge bei der Korridorpension. – Ja, endlich! Danke!

Viertens: Befristete Übernahme von Dienstnehmerbeiträgen zur Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab einer bestimmten Stufe. – Ja, danke! Endlich geht da etwas weiter!

Fünftens: Wir stimmen auch den Abänderungsanträgen, in diesem Fall des BZÖ, zu, das sich jetzt in der Opposition wieder an etwas erinnert, das es während der Regie­rungszeit vergessen hat. – Ja, danke! Ich bin damit einverstanden.

Aber ich sage schon eines zu dieser 67. ASVG-Novelle beziehungsweise zu dem Ge­setzeskonvolut im Generellen: Wir haben immer kritisiert, dass in diesen Gesetzen sehr vieles an unterschiedlichen Materien drinnen ist. Das ist ja nicht nur der pensions­rechtliche Teil, nicht nur der arbeitsrechtliche Teil, sondern da sind auch Teile enthal­ten, die das Gesundheitswesen beziehungsweise die Krankenversicherungen betref­fen. Dann gibt es auch noch nicht nummerierte Novellen. Wir stimmen ja heute, Herr Bundesminister, in einem anderen Gesetz noch einmal über das ASVG ab. Also nicht nummerierte Novellen haben wir auch noch. Also, diese 67. ASVG-Novelle entspricht dem Prototyp von ASVG-Novellen, wie wir sie leider aus der Vergangenheit kennen. Da wird aus allem irgendetwas genommen und irgendwo irgendetwas verbessert und manchmal – das kennen wir auch aus der Vergangenheit – etwas verschlechtert, aber eine Systematik, eine Durchschaubarkeit der Sozialgesetzgebung wird damit sicher nicht befördert.

Von dem Vorhaben, dass eigentlich die Gesetze, die wir machen, also auch die Sozial­gesetze, für diejenigen, die ihnen unterworfen sind, verständlicher werden sollen – das war einmal ein Vorhaben, das wir alle geteilt haben; da ist viel Geld hineingeflossen, um das irgendwie durchzuführen –, sind wir wieder weg. Das ist kein Thema mehr. Jetzt machen wir von da ein Stückerl, von da ein Stückerl.

Das letzte Stückerl nehme ich mir noch: die Au-Pair-Regelung. Die beschließen wir nämlich auch. Eine Katastrophe! Meiner Ansicht nach ist das eine Katastrophe vor al­lem deswegen, weil eigentlich das, was uns einen könnte, Herr Kollege Amon, nämlich eine Regelung zu machen, in der die Menschen, die Au-Pair-Dienste annehmen bezie­hungsweise leisten, auch sozialversichert sind, dafür auch Beiträge geleistet werden –


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