Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 112

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Ich werde Ihnen auch sagen, warum ich fürchte, dass dieses halbe Jahr gar nicht aus­reichen wird. – Wir haben derzeit in Österreich 20 000 Menschen, die durch die Rund-um-die-Uhr-Pflege versorgt werden. Das ist eine Zahl, die auf einer Annahme beruht, weil es ja derzeit eine illegal durchgeführte Pflege ist, und daher gibt es keine genauen Zahlen.

Wir haben uns bei größeren Trägerorganisationen danach erkundigt, wie groß denn der Prozentsatz all jener ist, die Pflegestufe 5 und darüber haben. Nach Ihrem derzei­tigen Gesetzentwurf soll es ja so sein, dass ab Pflegestufe 5 ein finanzieller Zuschuss dazukommt, damit man sich diese Pflege weiterhin leisten kann.

Wir haben die Auskunft erhalten, dass es nach Schätzungen der Einrichtungen rund 5 Prozent der von diesen betreuten Menschen sind, die in Pflegestufe 5 und in höheren Pflegestufen sind. Das heißt gleichzeitig, dass 95 Prozent der Betroffenen nach dem derzeitigen Gesetzentwurf keine finanzielle Unterstützung bekommen werden. (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Ich habe jetzt 1 000 Betroffene weggerechnet – das ist jetzt großzügig gerechnet –, die eher Gesellschaft brauchen. Es gibt auch alte Menschen, die eigentlich nicht betreu­ungsbedürftig sind, wo deren Familie sagt: Papa/Mama soll jemanden bei sich haben, denn das tut ihm/ihr gut!

Ich habe jetzt 1 000 Menschen weggerechnet. Dann bleiben 18 000 Betroffene übrig, die einerseits die Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, die aber künftig keine finan­zielle Unterstützung bekommen werden.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Durchschnittspension derer, die da betreut werden, derzeit, und zwar das Gesamtjahreseinkommen auf einen Monat umgerech­net, 1 500 € bei den Männern und 900 € bei den Frauen beträgt. Jetzt rechnen Sie noch das Pflegegeld in der Höhe von rund 421 € für die Pflegestufe 3 oder 630 € für die Pflegestufe 4 dazu – und jetzt, bitte, erklären Sie mir, wie diese Menschen künftig ihre Betreuung, ihre Pflege finanzieren sollen! Was soll mit ihnen sein? Und was sagen Sie ihnen ab dem 1. Juli 2007?

Diese Menschen können nämlich nur ausweichen. Erste Möglichkeit: mobile Dienste. Sie und ich und die Regierung, wir alle wissen genau, dass es erstens nicht genug Angebote gibt und dass zweitens dort, wo es mobile Dienste gibt, diese zeitlich be­schränkt sind auf – das ist nach Bundesland unterschiedlich –, ich sage einmal, durch­schnittlich 3 Stunden Betreuung pro Tag. Das reicht oft nicht aus! Genau das war der Grund, warum die Familien oder die Betroffenen auf die Rund-um-die-Uhr-Pflege aus­gewichen sind.

Die zweite Möglichkeit ist eine Heimunterbringung. Wir wissen, dass es viel zu wenige Heime gibt, wo die Betroffenen bleiben können, wenn sie pflegebedürftig sind, wo sie wirklich gepflegt werden, solange sie es brauchen. Wir wissen auch, dass die Betreu­ungsschlüssel zum Teil sehr schlecht sind. Und ich möchte wissen, wer von uns hier herinnen bereit wäre, sich in ein Zimmer mit ein, zwei, drei, vier, fünf anderen Perso­nen zu legen, im Alter ein Zimmer zu teilen, keine Intimsphäre, keine Privatsphäre mehr zu haben und da jahrelang zu leben. Das heißt, die Betroffenen haben de facto oft keine andere Wahl als die Rund-um-die-Uhr-Pflege.

Jetzt möchte ich von Ihnen wissen: Was werden Sie mit diesen 19 000 Personen tun, die Sie im Regen stehen lassen? – Meine Kolleginnen und Kollegen werden arbeits­rechtliche Punkte aufzeigen, werden die Punkte von selbstständiger Arbeit aufzeigen, wo es ganz, ganz große Defizite gibt. – Sie haben auf diese Frage keine Antwort. Und die Betroffenen wissen bis heute noch nicht, wie es finanziert wird. Sie haben keine Einigung mit den Ländern erzielt. Und im Gesetz steht, dass – und dessen muss man


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