Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 122

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

In Ziffer 2 wird in § 21b Abs. 2 Z 3 die Ziffer „5“ durch die Ziffer „3“ ersetzt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lade Sie alle ein, denn Absichtserklärun­gen hat jeder in diesem Haus abgegeben – beispielsweise am Montag beim Runden Tisch im Fernsehen –, dass wir alle wollen, dass früher gefördert wird, denn es ist ungerecht, wenn dies erst ab der Stufe 5 erfolgt, vor allem weil das Pflegegeld nicht erhöht wird. Das Pflegegeld wird derzeit nicht erhöht, und daher ist es dringend not­wendig, hier etwas zu tun.

Wobei ich sagen muss, diese Unterstützung – und ich glaube, Kollegin Mandak hat es schon angesprochen – ist eigentlich auch nur eine politische Absichtserklärung. Wenn das heute beschlossen wird, dann beschließt man auch sehr viele Unbekannte! So etwa, wenn es hier heißt, es „können nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehen­den Mittel ...“ – Sie können mir glauben, ich habe auch meine Erfahrungen mit den Unterstützungsfonds, und hier muss man eben nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel handeln, anders geht es nicht!

Oder auch, wenn man zum Beispiel sagt, dass „eine angemessene Beteiligung anderer Gebietskörperschaften an den Kosten der Betreuung“ notwendig ist, sonst bekommt man gar keine Unterstützung. – Das heißt, wenn die Länder und die Gemeinden nicht mitzahlen, dann gibt es diese Förderung nicht!

Weiters heißt es: „Aus verwaltungsökonomischen Gründen können die Zuwendungen auf der Basis einer entsprechenden Vereinbarung an Gebietskörperschaften, Körper­schaften öffentlichen Rechts oder Sozialversicherungsträger ausbezahlt werden, ...“ – Also, ich bekomme es gar nicht, sondern die Träger bekommen es eventuell!

Dann heißt es: „(... die Höhe der Zuwendung, besonders berücksichtigungswürdige Umstände, ..., Maßnahmen der Qualitätssicherung) in Form von Richtlinien ...“ – Mich würde interessieren: Wie schauen diese Richtlinien aus? – Also nichts als offene Fragen! Und daher sage ich: Man kauft heute mit einer Beschlussfassung hier die Katze im Sack! (Beifall beim BZÖ.)

Ich frage mich auch: Wenn es schon bei diesem kleinen und wichtigen Modell der 24-Stunden-Pflege nicht möglich ist, in einer Koalition miteinander eine gemeinsame Lö­sung auf den Tisch zu legen, wie wird es dann mit einem sogenannten Gesamtkonzept für die nachhaltige Pflege ausschauen? – Es genügt eben nicht, nur vor den Wahlen den Pflegenotstand auszurufen, viel zu versprechen und bis heute sämtliche Ansätze vermissen zu lassen.

Ich frage mich: Wo ist wirklich die Pflegegeldanpassung? – Und gerade jetzt wäre sie so dringend notwendig, auch um die Menschen hier nicht ständig von Unterstützungen, die gewollt sind, die im Ermessen eines Ministers oder des Parlaments liegen, abhän­gig zu machen. Zehntausende, Hunderttausende Menschen brauchen dieses Pflege­geld, um unabhängig und selbstbestimmt leben zu können! – Daher haben wir auch einen entsprechenden Antrag eingebracht: Mindestens einmal eine Anpassung im Aus­maß von 5 Prozent – ich weiß, es ist zu wenig, es müsste noch mehr sein; aber zumin­dest 5 Prozent – und die jährliche Valorisierung. (Abg. Broukal: Das hätten Sie ja letz-


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