Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 108

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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 141 d.B., Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wer­den, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. I Ziffer 15 wird im Absatz 3a der Wert „25%“ durch den Wert „50%“ ersetzt.

2. In Art. I Ziffer 15 wird im Absatz 3b die Formulierung „Kalendervierteljahres“ durch das Wort „Kalendermonats“ sowie die Worte „drei Monaten“ durch die Worte „ein Mo­nat“ ersetzt.

Begründung

Mit der Erhöhung des Zuschlags wird eine Gleichstellung von über die vertragliche Ver­einbarung hinausgehende Arbeit zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten erreicht.

Die Reduktion des Durchrechnungszeitraums ist notwendig, da der Mehrarbeitszu­schlag in der Praxis bedeutungslos ist.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.58.33

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wie meine Vorrednerin ja schon gesagt hat, ist diese Novelle zum Arbeitszeitgesetz eine Vereinbarung der Sozialpartner. Und ich stehe zu dieser Vereinbarung der Sozialpartner, weil ich im Gegensatz zu Ihnen sehr froh bin, dass es gelungen ist, diesen Teilzeitzuschlag, diesen Mehrstundenzuschlag für Teil­zeitbeschäftigte zu erreichen. Und wenn Sie – so wie ich – es gewohnt sind, auch in Sozialpartnerschaftlichkeit zu verhandeln, dann wissen Sie ganz genau, dass eine Eini­gung darauf zurückzuführen ist, dass man sich mit dem Partner einigt. Und die Unter­nehmer haben ganz andere Vorstellungen gehabt und wollten überhaupt nicht diesen Teilzeitstundenzuschlag. Wir hätten auch gerne mehr gehabt.

Wir haben uns in der Mitte geeinigt, und ich halte das für eine hervorragende Bestim­mung, weil es zum ersten Mal gelungen ist, dass jetzt auch Teilzeitbeschäftigte, die über einen Beobachtungszeitraum von drei Monaten Überstunden oder Mehrstunden leisten, dann eben diese auch bezahlt bekommen. Das wird vor allem den Frauen hel­fen, die werden das in ihrem Geldbörsel spüren. Und es ist auch ein erster wichtiger, richtiger Schritt in die Richtung, dass nicht noch mehr Teilzeitarbeitsplätze entstehen und dass Vollzeitarbeitsplätze nicht noch mehr zergliedert und zerkleinert werden. Da­her stehe ich zu dieser Vereinbarung und bin sehr stolz darauf. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Zweites möchte ich auch auf den Umstand hinweisen – das ist interessanterweise in Ihrem Vortrag nicht zum Ausdruck gekommen –, dass es in dieser Gesetzesnovelle auch eine ganz hervorragende Verbesserung im Zusammenhang mit den Strafen gibt, und zwar insofern, als erstens einmal im Wiederholungsfalle eine Erhöhung von derzeit 72 € auf 145 € vorgenommen werden wird. Das hilft einerseits den Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern, damit sie nicht von unredlichen Arbeitgebern ausgenützt werden; und für diese unredlichen Arbeitgeber ist das gleichzeitig auch eine Schranke, die ein Verhalten ihrerseits verhindern soll, das zulasten jener Arbeitgeber geht, die sich im-


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