Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 89

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jetzt die sozialrechtliche Absicherung erfolgt, wenn für Fremdsprachenassistenz Sozial­versicherungsbeiträge, Pensionsbeiträge bezahlt werden, dann gab es doch sonst immer einen ArbeitnehmerInnenbeitrag und einen Arbeitgeberbeitrag, wobei man sagen kann: Der ArbeitnehmerInnenbeitrag ist auch bislang angefallen. Aber was ist eigentlich mit dem Arbeitgeberbeitrag? Wer bezahlt den jetzt?

Wenn es keine zusätzlichen Auswirkungen gibt, dann kann das ja wohl nur heißen, dass der Arbeitgeberbeitrag aus dem, was bisher für die Entlohnung der Fremd­sprachenassistenz bezahlt wurde, abgedeckt wird. Aber es kann ja wohl nicht neue Sozialpolitik Marke SPÖ sein, dass man sozialrechtliche Absicherung so schafft, dass die Betroffenen aus ihrem bisherigen Bezug sämtliche Kosten und Beiträge bezahlen, nämlich auch den, den der Dienstnehmer bezahlen muss.

Wir werden auch noch eine Anfrage stellen – weil das unvollständig beantwortet war – und mal schauen, was da wirklich die Situation ist. So kann es ja hoffentlich in der Praxis nicht laufen. (Beifall bei den Grünen.)

Generell werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, und zwar aus einem Grund, den wir auch schon in der Vergangenheit immer wieder angeführt haben: weil bei den Pädagogischen Hochschulen nach wie vor – das haben Sie als SPÖ leider auch nicht ändern können – die getrennte Ausbildung der LehrerInnen für die 10- bis 14-Jährigen fortgesetzt und weiter vorgeschrieben wird.

Sie wissen natürlich so gut wie wir, dass jede Form einer gemeinsamen Schule eine Grundvoraussetzung hat, nämlich dass es eine LehrerInnenausbildung gibt, die zusammengeführt wird. Alles Herumdoktern an diesem System, das getrennt ist, das weiterhin nicht zusammengeführt wird, ist etwas, das uns auf Dauer gesehen sicher Schwierigkeiten bereiten wird. Insofern werden wir auch dieser Umstellung hier nicht zustimmen.

Ein weiterer Punkt, der nicht enthalten ist, den auch die SPÖ in der Vergangenheit immer wieder eingefordert hat, besteht darin, dass es eigentlich eine gemeinsame pädagogische Ausbildung für alle pädagogischen Berufe geben sollte. Davon sind natürlich auch die KindergärtnerInnen und KindergartenpädagogInnen betroffen, die in Österreich – ich glaube, Belgien ist das zweite Land in ganz Europa, wo das nicht auf universitärer Ebene stattfindet – nach wie vor mit einer Maturaschule ihr Auslangen finden müssen. Diese Maturaschulen sind gut, leisten gute Arbeit, aber angesichts der Herausforderungen – gerade im Bereich der Frühförderung und der frühen Sprach­förderung – kann in der Ausbildung an diesen Schulen natürlich viel zu wenig gemacht werden. Hier müssten die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen deutlich mehr Angebote machen.

Deshalb glauben wir, dass an diesen Pädagogischen Hochschulen auch die Kinder­gärtnerInnenausbildung adaptiert und eingeführt werden sollte.

Ich möchte auf einen Punkt aufmerksam machen, der bei der letztwöchigen Debatte um die Frage „MigrantInnenkinder und Benachteiligung im Bildungssystem“ – die sehr breit in den Medien gekommen ist – etwas unterbeleuchtet war, nämlich die Frage, was denn der Kindergartenbesuch oder auch der nicht stattfindende Kindergartenbesuch für eine Auswirkung auf diese Benachteiligung hat.

Es gibt eine Studie von der Universität Linz, Johann Bacher, die alle, die sich mit Bildung auseinandersetzen, hoffentlich schon gelesen haben. Johann Bacher hat versucht, die Dauer des Kindergartenbesuches aus den PISA-Daten herauszurechnen und daraus abzuleiten, welche Auswirkung das auf die weitere Schullaufbahn haben wird. Und siehe da – das ist wirklich bemerkenswert –: Kinder, die den Kindergarten länger als ein Jahr besuchen, haben im Durchschnitt bis zum Alter von 15 Jahren ein


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