Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 124

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Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Mag. Claudia Weiss – auch stellvertretend für alle parlamentarischen Mitarbeiter, die sehr wichtige Arbeit leisten – für ihre Arbeit bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

12.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.33.19

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Sozialminister! Selbstverständlich ist das heute ein Schritt in die richtige Richtung, keine Frage. Als ich die Rede des Kollegen Huainigg gehört habe, habe ich mich aber schon an die letzten Jahre erinnert, nämlich an die Jahre, seit ich im Parlament bin, seit Ende 1999, und an die vielen Diskussionen, die wir im Ausschuss und im Plenum geführt haben.

Man kann ja einmal gemeinsam, auch parteiübergreifend über Entwicklungen froh sein, nämlich in diesem Fall darüber, dass es nun keine Bildungsministerin Gehrer mehr gibt, die Jahre hindurch die Möglichkeit der Veränderung in diesem Bereich wirklich blockiert hat. (Beifall bei den Grünen.)

Im Ausschuss gab es wilde Diskussionen über die Fragen, wie Menschen mit beson­deren Bedürfnissen im Bildungsbereich integriert werden können, wie weit die Inte­gration gehen kann, ob sie an höheren Schulen möglich sein soll. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass dann immer der Punkt kam: Ihr wollt ja, dass alle die Matura bekommen, dass die Matura sozusagen keinen Wert mehr hat! Das hörten wir über Jahre hinweg, ohne den Sinn und die Wertschätzung von Integration hier wahrge­nommen zu haben. Insofern kann ich die Meinung, dass das jetzt wirklich eine Entwicklung ist, wo einiges aufgegangen und ermöglicht geworden ist, teilen.

Der eine Fall, den Kollege Huainigg – jetzt ist er leider draußen – angesprochen hat, nämlich die Frage der Zugangsbeschränkung für die Lehramtsausbildung, stammt – historisch bereits – aus einem Fall, den die Volksanwaltschaft im Jahr 2001, glaube ich, aufgegriffen hat. Wir haben dann zwei- oder dreimal Anträge dazu gestellt, und es hat vier oder fünf Jahre gedauert, bis es da zu den ersten Änderungen gekommen ist. Diese Mentalität gibt es jetzt offenbar nicht mehr, da hat sich einiges geändert. Das ist sehr erfreulich, wobei wir sicher noch nicht das Ende erreicht haben.

Ein gewisser Teil dieser Blockade ist ja selbst in dem Antrag noch enthalten, weil die Frage, wie an den höheren Schulen integriert werden soll, meiner Meinung nach nicht befriedigend gelöst ist. Wenn Sie, Frau Ministerin, gerade bei der Frage der Mittel­schulen erklärt haben, dass Schulversuche einfach enge Grenzen haben, nämlich 5 Prozent österreichweit, und gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass Schul­versuche jetzt im Bereich der Integration an den weiterführenden und höheren Schulen stattfinden sollen, dann heißt das ja gleichzeitig, dass diese Form der Integration an nicht mehr als 5 Prozent der Schulen überhaupt stattfinden kann. Also anders ausgedrückt: An 95 Prozent der Schulen wäre das dann nicht möglich.

Ich weiß schon, es gibt Möglichkeiten, das mit verschiedenen Anträgen ein bisschen zu umgehen, aber letztlich sind Schulversuche, worauf Sie auch mit Recht aufmerksam gemacht haben, immer auch mit der Zustimmung der Eltern, der Schüler, des Schul­gemeinschaftsausschusses verbunden, was natürlich extrem schwierig sein kann, denn wenn ein Jugendlicher den Wunsch hat, in eine bestimmte Schule zu gehen, aber keine Mehrheit bekommt, dann gibt es keinen Schulversuch – simpel ausgedrückt.

Man kann natürlich sagen, dass es, wenn der Wille nicht da ist, auch schwer funktionieren wird, aber eine gesetzliche Regelung ist, glaube ich, ... (Abg. Amon:


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