Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 48

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ein Naturereignis hindeuten sollen. Und das ist es ganz genau nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht etwas, was einfach so passiert und was wir nicht ändern können, sondern: Ob ein Staat ein Einwanderungsland ist, bestimmt sich nicht nach der Anzahl der auf seinem Territorium befindlichen ausländischen Bürger, sondern bestimmt sich danach, ob ein Staat aktiv darum wirbt, dass andere bereit sind, seine Staatsbürgerschaft anzu­streben. Ein Staat wird nicht zum Einwanderungsland durch Fakten, sondern durch eine politische Entscheidung. Sie können sich hier nicht darum herumdrücken und her­ausreden.

Ehrlicherweise sollten Sie auch nicht sagen, die Migrationsströme werden sich noch verstärken. Sie sollten ehrlicherweise sagen: Wir haben Beschlüsse gefasst, dass es zu mehr Einwanderung kommt. Wir haben im Zusammenhang mit der Niederlassungs­freiheit und dem Antidiskriminierungsverbot fremder Staatsbürger, das uns zwingt, je­dem Staatsbürger dieselben Sozialleistungen zuzuerkennen, wie wir sie unseren ge­ben, einen Sog ausgelöst, der ab dem Jahr 2011 massiv zu Sozialtourismus und Ein­wanderung nach Österreich führen wird. Das wollten wir, das haben wir gemacht. (Abg. Strache: Wir nicht!)

Sie sollten ehrlich sagen – vor allem auch die ÖVP, die wie immer die Position ein­nimmt: Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass!, und eine doppelbödige Strate­gie fährt: die einen markieren den harten Mann, die anderen, der Wirtschaftsflügel, fordern weitere Einwanderung –, da Sie, Herr Innenminister, übermorgen nach Brüssel fahren und dort der Schengen-Erweiterung zustimmen werden: Wir werden dann gleich die Grenzkontrollen abbauen, wir werden die Möglichkeiten schaffen, dass es zu ver­stärkter illegaler Einwanderung kommt! Das sollten Sie ehrlich sagen. (Abg. Strache: Das wollen SPÖ und ÖVP! Wir nicht!)

Sie sollten auch ehrlich sagen, wir streben doch so etwas wie ein Bleiberecht an. – Um das einmal ganz klar zu sagen: Was ist dieses Bleiberecht? Es ist der zweite Auf­enthaltstitel hinter dem Asylrecht, der dem abgelehnten Asylwerber eine Möglichkeit gibt, im Land zu bleiben. Wer abgelehnt wird, der kann dableiben, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass er, obwohl er keine Fluchtgründe hat, in seiner Heimat nicht gut gestellt ist. Wenn er das nachweisen kann, dann bleibt er als subsidiär Schutzberech­tigter da. Und wir beschließen ja beinahe in jeder Sitzung eine Anpassung dahin ge­hend, dass subsidiär Schutzberechtigte Asylberechtigten gleichgestellt sind. (Präsiden­tin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Für den Fall, dass selbst das nicht klappt – so wie im Fall des Kosovaren, denn im Kosovo steht die NATO, steht die UNO, da kann nicht argumentiert werden, dass es gefährlich wäre, jemand in sein Heimatland zurückzubitten, nicht abschieben, der Ausdruck ist verheerend: Jemand kehrt in seine Heimat zurück, weil er definitiv kein Flüchtling ist (Beifall bei der FPÖ) –, für den Fall also, dass selbst das nicht klappt, schaffen wir jetzt dahinter noch den Titel des humanitären Bleiberechts.

Herr Bundesminister, mit den Richtlinien sind Sie schon auf dem halben Weg. Das ist kein Argument, wir brauchen rechtsstaatliche Sicherheiten. Der Rechtsstaat war gege­ben im Asylverfahren, der Rechtsstaat war gegeben in der Anerkennung oder eben Nicht-Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigten, der Rechtsstaat ist hinreichend erfüllt und ausgeschöpft. Was jetzt kommt, ist Gnade für Recht, wenn trotz aller Bedin­gungen und Bedenken, die der Rechtsstaat ohnehin beachtet hat, kein Bleiberecht zusteht, aber man sagt, dass es hier zu Härten kommt, die wir, obwohl das Recht es verlangen würde, dass sie zum Tragen kommen, dennoch nicht zulassen wollen.

 


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