Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 72

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chend den vorhandenen Studienplätzen aufzuteilen. Das heißt, es werden bei den vor­handenen Studienplätzen, die sich alleine aus dem vorliegenden Budget und aus der nicht unendlich erweiterbaren Zahl von Studienplätzen ergeben, wieder diese 60 Pro­zent den Deutschen zufallen.

Da frage ich schon: Wo ist da zum einen der Vorteil für die Österreicher, wie von der FPÖ gefordert? Zum anderen: Wie soll das mit der Finanzierung stattfinden? – Wir wissen, dass ein Studienplatz im OECD-Schnitt im Jahr zirka 9 500 € kostet, aber ein Medizinstudium im Jahr um die 30 000 €. Und wenn dann 60 Prozent der Deutschen bei uns an manchen Universitäten studieren würden, dann zu 80 bis 90 Prozent wieder in ihre Heimat zurückgehen – wie ist das vertretbar, dass unsere Gesellschaft das zahlt? Egal, ob einer einen Bezug zur Universität hat, weil sein Sohn oder seine Toch­ter dort studiert oder nicht. Sollen wir für die Deutschen die Ausbildung zahlen, aber in weiterer Folge – das ist ja das nächste Argument und das wichtigste für uns – ist die langfristige Versorgung mit Ärzten in Österreich dann noch gesichert?

Das heißt, hier sind ganz klar weiterhin auch solche Studienzugangsbeschränkungen beziehungsweise ‑verfahren fortzuführen. Und das im Sinne der österreichischen Stu­denten und Studentinnen! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man schon sagt, dass so ein Studienauswahlverfahren zum Nachteil der Öster­reicher sein könnte, wenn man das wirklich meint, dann kann ich da nur insofern zu­stimmen: Ja, aber dann sollte man an dieses Thema bereits in der Mittelschule her­angehen. Dann sollte man die österreichischen Schülerinnen und Schüler auf dieses Auswahlkriterium vorbereiten, dass sie auch dementsprechend abschneiden. Das wird dann wiederum mit der heutigen Einigung, die es im Ministerrat gegeben hat – von we­gen Gesamtschule ... jetzt ... ohne Sitzenbleiben, ohne Leistungsgruppen –, nicht funk­tionieren. Das heißt, das ist wieder der falsche Weg. Ein differenziertes und leistungs­bezogenes Modell wäre hier wünschenswert gewesen!

Ich möchte auch im Zusammenhang mit einer langfristig gesicherten Ärzteversorgung in Österreich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, sowie der Bun­desminister für Finanzen werden aufgefordert, so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Errichtung einer eigenen Medizinischen Universität in Linz sicherzustellen.“

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Dies vor allem aus dem einen Grund, da Österreich seit der Gesundheitsreform in vier Versorgungsregionen eingeteilt ist und lediglich in drei dieser Versorgungsregionen Medizinische Universitäten bestehen. Daher sollte nach unserer Ansicht – und das ist ein Muss für die Zukunft – auch in der zweitgrößten Versorgungsregion, Oberösterreich und Salzburg, eine solche Medizinische Universität eingerichtet werden. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

13.10

 


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