Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 76

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Man kann natürlich zu solchen Rankings und ihren Methoden stehen, wie man will. Sie sind teilweise sehr umstritten, aber interessant ist doch, dass sie vom Ergebnis her wenige Unterschiede zeigen. Bei so gut wie allen diesen internationalen Rankings lie­gen US-Universitäten an der Spitze, beste nichtamerikanische Hochschulen sind regel­mäßig die britischen Universitäten. Diesen Universitäten ist gemeinsam, dass sie kei­nen freien Hochschulzugang kennen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Und gemeinsam, dass sie extrem hohe Budgets haben!)

Diese Universitäten haben aber viel höhere Studiengebühren, die bei weitem über unseren Studiengebühren liegen. Sie suchen sich ihre Studierenden selbst aus. Und wie heute schon mehrfach angesprochen worden ist, ist es generell in Europa so, dass außer in Österreich und in Belgien eigentlich in allen EU-Ländern der universitäre Zu­gang in umfassender Form reguliert wird.

Sehen wir uns zum Beispiel das uns immer als das Paradebildungsland präsentierte Finnland näher an! Dort gilt für alle Studienrichtungen ein Numerus clausus. Darüber hinaus fällt die Zulassung zum Studium in den autonomen Bereich der finnischen Uni­versitäten. Das heißt also, neben den Noten des Reifeprüfungszeugnisses ist auch das Ergebnis der an den Universitäten durchgeführten Aufnahmetests entscheidend.

Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass an der Universität Helsinki nur zirka 15 Pro­zent der Studienbewerber zum rechtswissenschaftlichen Studium zugelassen werden. (Abg. Dr. Brinek: ... nicht mehr als ein Drittel!) – Genau. Ja, insgesamt. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie das auch in Österreich?)

Nein, ich sage nicht, dass ich das will. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Wir spre­chen immer vom Hochschulraum in der EU, wir sprechen immer von der Akademiker­quote in anderen Ländern. Ich halte es für unseriös, dass wir uns immer nur Teil­aspekte des Hochschulraumes herauspicken, wenn wir in andere EU-Länder blicken. Sehen wir uns doch auch die Zugangsbeschränkungen in anderen EU-Ländern an! (Abg. Dr. Lichtenecker: Und die Budgets!)

Auch in der Diskussion betreffend Gesamtschule wird uns immer vorgehalten, in Öster­reich seien wir so rückständig, denn in anderen EU-Ländern gibt es die Gesamtschule. Wieso darf man überall über die Grenzen blicken, und wenn es um den Hochschul­zugang geht, ist jeder Blick über die Grenzen plötzlich verpönt? Das sehe ich nicht ein! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Deshalb möchte ich darauf hinweisen, wie die Zugangsbeschränkungen in anderen Ländern aussehen. Das sollen wir nicht negieren. Ich glaube, das sollten Sie sich auch einmal näher ansehen. (Abg. Dr. Graf: Man darf auch eine eigene Meinung haben!) – Ja, und ich sage Ihnen jetzt meine Meinung. Ich habe mir Ihre auch anhören müssen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: „Müssen“ stimmt nicht!) Ich möch­te auch noch zu anderen Rednern Stellung nehmen.

Ich möchte Herrn Kollegen Darmann darin bestätigen, dass die Zugangsquote beim Medizinstudium gar nicht frauenfeindlich sein kann, und zwar aus einem ganz simplen Grund nicht: Diese Zugangsquote stellt nämlich auf die Staatsangehörigkeit ab. Es ist entscheidend, ob ich österreichischer Staatsbürger, EU-Staatsbürger oder Drittstaats­angehöriger bin. Bitte was hat das mit dem Geschlecht zu tun? Das ist weder eine un­mittelbare Diskriminierung von Frauen noch eine mittelbare, und das sollten Sie, Herr Abgeordneter Graf, als Jurist eigentlich wissen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann auch noch zu einem Argument meiner Vorrednerin Belakowitsch-Jenewein. Sie haben gesagt, Studierende mit reichen Eltern können ins Ausland gehen. Angesichts der Zugangsbeschränkungen im Ausland werden sie, wenn sie in Österreich durch­gefallen sind, im Ausland aber auch keine Chance haben.

 


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