Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich alle Damen und Herren bitten, ihre Plätze einzunehmen, denn wir kommen zu den Abstimmungen.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 277 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Zinggl vor.
Schließlich hat der Abgeordnete Dr. Graf ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffer 3 bezieht.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 4 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 5 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)
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