mann Strache! – Bei dem anderen Thema, der Frage der Verteilung zwischen Reichen und Armen, da hätten Sie unser Ohr. Aber da haben Sie vorher schon gesagt, nein, Sie sind dafür, dass der mit den 13 000 € auch seine 2,6 Prozent erhält. (Abg. Strache: Nein, Sie haben den Antrag nicht zu Ende gelesen! Es geht nämlich vor allem auch um die unteren Pensionsbezieher, die mindestens 50 € bekommen sollen!)
Ich sage Ihnen: Genau mit derselben Berechtigung ist das zu diskutieren, auch bei den Pensionistinnen und Pensionisten. Ich finde es gut, dass sich Herr Khol und Herr Blecha auch für die einfachen Pensionistinnen und Pensionisten einsetzen. Nur: Wenn sie eine lineare Pensionserhöhung für alle fordern – 2,1 Prozent für alle –, dann höre ich immer im Prinzip auch mit, dass das auch deren eigene Pensionen betrifft. Und die sind nicht gering, weder die von Herrn Khol noch die von Herrn Blecha. (Abg. Strache: Deshalb verlangen wir ja auch mindestens 50 €! Mindestens 50 € pro Monat! – Aber so weit lesen Sie ja nicht!)
Ich stehe hier nicht, um einer Pensionserhöhung für jene das Wort zu reden, die 5 000, 6 000 oder 13 000 € in der Pension haben, sondern um für jene zu sprechen, die 1 000 € oder weniger an Pension haben (Abg. Strache: Die stehen im Antrag drinnen!), und die haben sich eine kräftige Pensionserhöhung verdient. (Abg. Strache: Die stehen im Antrag drinnen!) – Lassen Sie mich auch einmal reden! Sie waren ohnedies schon dran.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung 2008
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zukommen zu lassen, mit dem die Pensionserhöhung für das Jahr 2008 abweichend von § 617 Abs. 9 ASVG so vorgenommen wird, dass
alle Pensionen bis zur Höhe von 1 000 €“ – passen Sie gut auf! – „um 2,5 Prozent,
Pensionen in der Höhe von 1 000,01 € bis zur Höchstpension nach einer Einschleifregelung mit einem Wert zwischen 2,5 Prozent bei einer Pension von 1 000,01 € und 1,7 Prozent bei Bezug der ASVG-Höchstpension sowie
Pensionen und Ruhensbezüge, die über der ASVG-Höchstpension liegen, mit einem Fixbetrag von 45,42 €
erhöht werden.“
*****
45,42 € – das ist gerecht, finde ich: dass diese Pensionen, die über der ASVG-Höchstpension liegen, auch erhöht werden. Aber 338 €, so wie Sie es fordern, das hat mit Gerechtigkeit und mit Verteilungsgerechtigkeit überhaupt nichts mehr zu tun. (Beifall bei den Grünen.)
Abschließend, Herr Bundesminister – Sie kommen mir auch nicht ungeschoren davon! –, abschließend auch an die Adresse der Regierungsparteien: Was wir von Ihnen erwarten, ist, dass Sie Stellung nehmen dazu, was für eine Pensionserhöhung die Pensionisten haben sollen. Und da habe ich bis jetzt weder von der SPÖ noch von der
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite