Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 227

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Urteilssprüche der Richter und Richterinnen, denn da klafft doch manchmal einiges vom Strafrahmen her auseinander, welches Urteil ausgesprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, niemand in diesem Saal oder überhaupt niemand würde Sexualstrafdelikte verharmlosen oder negieren, aber der Fokus muss auf den bestmöglichen Schutz der Opfer gelegt werden. (Abg. Mag. Darmann – den Antrag neuerlich in die Höhe haltend –: Das ist ein Teil dabei!) Es geht nicht darum, Strafrahmen immer wieder auszuweiten, sondern es geht darum, bestehende Maßnah­men effektiv umzusetzen, wie zum Beispiel – und auch das ist schon geschehen – den Ausbau der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter und so weiter und so fort.

Ich meine, daran sollten Sie mitarbeiten – und nicht ständig, immer wiederkehrend, po­pulistische Anträge stellen, damit die Leute verunsichern, Ängste schüren und damit von den wahren Problemen ablenken. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Darmann: Wenn das nicht wichtig ist, es umzusetzen, dann weiß ich nicht, was wichtig ist!)

21.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.20.17

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die ÖVP ist natürlich für alle Maßnahmen, die geeignet sind, um Kinder vor Straftaten allgemein und vor sexuellen Übergriffen und Misshandlungen zu schützen.

Aber wir denken auch, dass eine Debatte über die Mindeststrafhöhe in diesem Bereich alleine zu wenig ist. Dieses Thema muss umfangreich im Ausschuss debattiert werden. Wir sind für alle Diskussionen in diesem Punkt offen, natürlich auch für Ihre Vorschlä­ge. Daher bin ich gespannt auf die Diskussionen im Justizausschuss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.21.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Darmann, ich muss Sie korrigieren: Über dieses Thema diskutieren wir äußerst gerne. Ich glaube, man kann nicht oft genug diskutieren, denn, obwohl wir schon oft mit Ihnen diskutiert haben, liegen Sie mit Ihren Thesen immer noch daneben.

Erster Punkt: Lebenslang muss lebenslang bleiben!, sagten Sie. – Da gibt es zwei Mo­delle; ein etwas archaisches, das ist das Leitmotiv Sühne und Rache; das vertritt das BZÖ. Das ist aber der europäischen Rechtskultur nicht unbedingt entsprechend – sagen wir es freundlich. Unser Modell, das grüne Modell, hat andere Leitmotive. Wir sagen, Sicherheit und Resozialisierung stehen im Mittelpunkt. Deswegen gibt es bei uns den Vorschlag, wenn jemand lebenslang bekommen hat, nach 20 Jahren zu über­prüfen, ob diese Person noch gefährlich ist oder nicht. Ist sie nicht gefährlich, sind wir dafür, dass man sie freilässt. Ist sie gefährlich, wird sie selbstverständlich in Haft blei­ben. (Abg. Mag. Darmann: Wer übernimmt die Verantwortung für die Überprüfung?)

Zweiter interessanter und diskussionswürdiger Punkt ist die Verdoppelung des Straf­rahmens für Delikte an Kindern. – Unbestritten: Delikte an Kindern sind schwere De­likte, die schwere Schäden zur Folge haben. Aber man muss sicher immer fragen, ob Ihre Maßnahmen zum Ziel führen.

 


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