Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 276

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


19.56.00

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es tut mir sehr leid, dass Herr Bundesminis­ter Buchinger nicht mehr hier ist, denn er hat in seinen abschließenden Worten auch davon gesprochen, dass wir den Menschen Sicherheit geben müssen. – Ich gebe ihm da vollkommen Recht. Wir haben mit der Pflegeamnestie den Menschen insofern Si­cherheit gegeben, als wir sie von bestimmten Verwaltungsstraftatbeständen ausge­nommen haben.

Aber wissen Sie: Von einem Sozialminister hätte ich mir erwartet, dass er den Men­schen auch noch weitergehende Sicherheit gibt, dass er ihnen auch die Sicherheit gibt, dass sie, wenn sie illegale Betreuer beschäftigt haben, nicht fürchten müssen, zu Bei­tragsnachzahlungen herangezogen zu werden. Diese Rechtssicherheit hätte er als So­zialminister den Betroffenen bieten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur Frau Kollegin Schatz. Sie haben sehr viele Kritikpunkte angeführt; lassen Sie mich davon zuerst einen herausgreifen. Sie haben kritisiert, dass auch die Betroffen­heit von Streik und Aussperrung bekannt zu geben ist. – Wenn Sie das Arbeitslosen­versicherungsgesetz kennen würden, wüssten Sie, dass im § 13 des Arbeitslosen­versicherungsgesetzes vorgesehen ist, dass dann, wenn die Arbeitslosigkeit die unmit­telbare Folge eines durch Streik verursachten Betriebsstillstandes ist, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für die Dauer des Streiks einzustellen ist. Es ist auch verboten, an streikende Unternehmen Arbeitslose zu vermitteln. All das ist Ausdruck der neutra­len Haltung des Staates im Falle von Streik oder Aussperrung.

Also ist es sehr wohl so, dass diese Informationen über die Betroffenheit von Streik und Aussperrung für die Vollziehung der gesetzlichen Aufgaben des AMS von Bedeu­tung sind. Man muss deshalb auch darüber Bescheid wissen.

Es ist auch mehrmals die Unzumutbarkeit dieser neuen Regierungsvorlage angespro­chen worden. Lassen Sie mich dazu Folgendes erwähnen: Die vorliegende Regie­rungsvorlage bringt die in der Arbeitsmarktpolitik bestehenden wechselseitigen Pflich­ten zum Ausdruck. Der Staat hat die Pflicht, jedem zu helfen, das heißt, zu vermitteln und zu qualifizieren. Der Arbeitslose hat die Pflicht, aktiv und konstruktiv mitzuwirken. Und ich finde schon, dass wir das auch einfordern können.

Wir haben ja auch, was schon lobend erwähnt wurde, die Qualifizierungsmöglichkeiten durch die Bildungskarenz weiter verbessert. Das ist ein wichtiger Schritt, um verstärkt zur Qualifizierung der Arbeitnehmer beizutragen.

Qualifizierung spielt auch im Zusammenhang mit einer weiteren Maßnahme eine wich­tige Rolle: Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird es erleich­tert, einer schulischen oder universitären Ausbildung nachzugehen. Auch das halte ich für eine sehr wichtige positive Maßnahme, die bis jetzt noch nicht erwähnt worden ist. (Abg. Mag. Schatz: Was sagen Sie der Mutter mit dem elfjährigen Kind?)

Insgesamt kann man diese Regierungsvorlage nicht so verurteilen, wie Sie es getan haben. Es sind sehr viele positive Maßnahmen darin enthalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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