Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 97

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Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek hat ja selbst auch dargelegt, der Zwei-Instanzen-Zug, der ja auch im Konvent eigentlich das Ziel gewesen wäre, könne durchaus bleiben. Ich frage mich, Herr Innenminister, warum man, wenn Sie das Recht haben, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, das nicht auch einer Gruppierung um die Asylwerber hätte geben können. Der UNHCR hat das begründet, er könne es nicht machen, weil das üblicherweise nur in Entwicklungsstaaten gehe, dass er seine Personalkapazitäten zur Verfügung stellt. Man könnte einen Anwalt, eine Anwaltschaft schaffen und diese damit betrauen. Ich glaube, dass hier in der weiteren Entwicklung die Diskussion noch fortgeführt werden kann.

Ein ganz Letztes noch. Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek – er wurde ja eingeladen – von seinem Recht, von der Möglichkeit, im Verfassungsausschuss Stellung zu nehmen, Gebrauch macht. Er hat das nicht gemacht, er hat auch keinen Vertreter geschickt. Ich habe das eigentlich als einigermaßen desavouierend empfunden, und ich finde es besonders dann ärger­lich, wenn ich im „Standard“ von gestern und heute lese, dass Herr Professor Korinek sich jetzt nunmehr massiv über diese Novelle ärgert. Allerdings hat er auf der anderen Seite von der Möglichkeit, dass ein Vertreter des Verfassungsgerichtshofes hierher kommt, was wohl außer Streit steht, nicht Gebrauch gemacht hat. Ich glaube, wenn man sich zu Wort meldet, nachdem bereits entschieden worden ist, dann sollte man wirklich davor auch von dem Recht Gebrauch machen, hier seine Stellungnahme abzugeben. Das sei an die Adresse des Herrn Gerichtshofpräsidenten gerichtet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.04.07

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Durch die vorliegende Verfassungsänderung wird ein Unabhängiger Asylge­richts­hof anstelle des UBAS eingerichtet, der als Letztinstanz in Asylansuchen ent­scheiden wird. Und diese Verkürzung des Instanzenzuges wird eine Beschleunigung der Verfahren bewirken. Aber es wird nicht so sein, dass es dadurch eine Verschlech­terung geben wird, wie viele Kritiker behaupten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind dieselben Kritiker, die uns ständig vorgeworfen haben, dass die Verfahren zu lange dauern und dass die Behörden daran schuld seien. Es sind auch dieselben Kritiker, die ein generelles Bleiberecht fordern, wenn Verfahren über Jahre dauern. Und es sind auch dieselben Kritiker, die von politi­scher Kaffeesudleserei reden, wenn wir Maßnahmen zur Beschleunigung von Ver­fahren setzen.

Ich glaube, dass diese Kritiker auch einmal hinterfragen sollten, worum es ihnen eigentlich geht, ob es ihnen wirklich um die Menschen geht, die da in Not sind. Denn: Auch für einen Asylwerber ist es von Vorteil, wenn rasch geklärt wird, ob Asyl gewährt wird, ob ein Asylgrund anerkannt wird. Entsprechend dem Vieraugenprinzip müssen bei dem Verfahren im Asylgerichtshof zwei Richter gemeinsam entscheiden, und wenn es keine Einstimmigkeit gibt, wird es ein Fünfersenat werden. So wird Recht verstärkt und nicht minimiert. Und es wird auch weniger Verfahrensmängel, die auch die Verfahren in die Länge ziehen, geben.

Ich bin auch froh darüber, dass im Ausschuss unser Bundesminister klar festgehalten hat, dass es in Grundsatzfragen weiterhin Anrufungen an den Verwaltungsgerichtshof geben wird. Und ich bin auch überzeugt davon, dass wir alle gemeinsam sehr genau diesen neuen Asylgerichtshof beobachten werden. Und wenn es da und dort noch


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