Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 112

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13.48.293. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (290 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007) (362 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (363 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (364 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (294 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrens­gesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwal­tungs­strafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungs­verfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) (365 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.49.28

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das E-Government-Gesetz beschäftigt sich mit der Bürgerkarte. Um es gleich vorwegzunehmen: Das Projekt „Bürgerkarte“ ist gescheitert. In den letzten drei Jahren haben 20 000 BürgerInnen die Bürgerkarte genutzt; das ehrgeizige Ziel war eine 100-prozentige Nutzung. Das Beispiel FinanzOnline zeigt, wie desaströs die Bilanz der Bürgerkarte ausfällt.

FinanzOnline ist ein absolut gelungenes Online-Behördenprojekt. Eine Million Öster­reicherInnen machen ihre Steuererklärungen online, aber nur 3 500 davon mit Bürgerkarte, der Rest ganz normal über Benutzernamen und Codes. Das sagt schon alles. Das sagt schon, dass die Bürgerkarte ein massives Akzeptanzproblem hat. Es wurde auch versprochen, dass der Bürgerkartenzugang barrierefrei für Sehbehinderte und Blinde gestaltet wird. – Auch das ist nicht gelungen.

Das Akzeptanzproblem ist das eine, das andere ist: Die Bürgerkarte funktioniert technisch nicht. Erst letzten Freitag haben sich die Befürworter bei einer Presse­konferenz wieder aufgrund von Anwendungsschwierigkeiten blamiert und dokumen­tiert, dass das Projekt eigentlich zu vergessen ist.

Darüber hinaus gibt es natürlich auch datenschutzrechtliche Probleme. Das Projekt ist nichts anderes als ein Portalverband von Behörden. Es gibt bereichsspezifische Per­sonenkennzeichen, die weitreichende Verknüpfungsmöglichkeiten der Bürgerdaten


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