Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 206

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Dieser Vorstoß, die Häftlingszahlen zu verringern, geht eindeutig auf Kosten der Sicher­heit der Menschen im Land und in Österreich. Das möchte ich an Zahlen festmachen. Es wird hier immer von Vernunft und Sachlichkeit und Sachkompetenz gesprochen, aber keiner zeigt auf, welche Zahlen es gibt, wo man das ja bemessen kann. Und schauen wir uns die Zahlen an: Im Jahr 2005 wurden 45 691 Personen ver­urteilt. Davon waren 22 402 Personen vorbestraft, also Personen, die schon Vorstrafen gehabt haben. Von diesen hatten 11 533 Personen sogar mehr als drei Vorstrafen. Es waren also nicht Einzeltäter, wo halt einmal etwas passiert ist, nein, das waren Täter, die mehrfach schon Verbrechen begangen haben. Und von den 7 136 Personen, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, waren über 6 055 Personen vorbestraft. Das entspricht einer Quote von 84,85 Prozent.

Das sind die Fakten, auf die wir uns beziehen sollten! Da kann man doch nicht her­gehen und sagen: Das negieren wir einfach. Er ist halt schon dreimal vorbestraft, ist schon dreimal unbedingt gesessen, na ja, soll er halt noch eine Chance bekommen! – Das sind immer wieder Chancen auf dem Rücken der Bevölkerung, die das dann auszubaden hat. Das ist genau der Punkt, um den es geht.

Im Jahr 2006 hat es 13 000 Haftantritte gegeben. 4 857 Personen hatten zumindest eine Haftstrafe hinter sich.

Man kann der rasant steigenden Kriminalität und den Kriminalitätsraten nicht begegnen damit, dass man einfach den Strafrahmen reduziert. Mit Strafrahmenreduktion wird man der Gewalt und der Kriminalität in unserer Gesellschaft mit Sicherheit nicht begeg­nen können, genauso wenig wie nur mit einer Haftrahmenerhöhung. Aber die Haft­rahmenerhöhung ist sicherlich besser geneigt, dagegen zu wirken, als eine Haftver­kürzung, weil das spricht sich natürlich herum. Natürlich gibt es leider auch schwarze Schafe im Asylwesen in Österreich, die keine Einzelfälle sind, Asylwerber, die straftätig und straffällig sind.

Das hat die „Kronen Zeitung“ sehr gut am heutigen Tag, am 5. Dezember, aufgezeigt:

„Asylwerber als ‚Panzerknacker‘: 80 Tresore in Filialen einer großen Supermarkt-Kette soll eine Georgier-Bande aufgeschnitten ... haben.“ „Alle Männer im Alter von 20 bis 38 Jahren leben als Asylwerber schon bis zu drei Jahre (durch Mehrfach-Anträge mit verschiedenen Alias-Namen) in Österreich. Die Georgier waren politisch so ‚verfolgt‘, dass sie oft nach Hause kamen. Natürlich bequem im Flieger ...“

Das ist ja hoch interessant, was alles möglich ist: vorbestrafte Asylwerber, die frei herumlaufen, nicht im Gefängnis sitzen, weiterhin tätig sein können. Das sind Reali­täten, mit denen wir uns auseinandersetzen sollten und die zeigen, dass einiges schief läuft und offenbar trotz unserer Gesetzeslage so etwas möglich ist. Und genau das sollte uns beschäftigen.

Von den insgesamt 45 691 gerichtlichen Verurteilungen des Jahres 2005 entfielen über 31 600 Verurteilungen auf Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit. 14 073 Ver­urteilungen betrafen ausländische Staatsbürger. Und das ist durchaus ein beacht­licher Anteil von ausländischen Kriminellen, von der organisierten Kriminalität, von Banden – durchaus oftmals osteuropäischen Banden – von insgesamt 30,8 Prozent, die wir hier für bestimmte Deliktgruppen festmachen können und müssen.

Im Jahre 2006 wurde gegen 13 295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt. 2 592 davon waren strafunmündig. Natürlich haben wir offenbar auch den Eindruck, wenn wir heute über dieses Thema sprechen, dass viele hier vergessen haben, was vor über einem Jahr Thema auch in der Medienlandschaft war, dass es nämlich Inserate in kaukasischen Zeitungen gegeben hat, die quasi für Urlaubsaufenthalte in komfortablen österreichischen Haftanstalten geworben haben, wo Luxusgefängnisse in Österreich


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