Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 253

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Was das Ökostromgesetz anbelangt, darf ich noch hinzufügen: Ja, ich glaube, es wird diese Verbesserung durch die Novelle geben, aber diese muss auch jemand bezahlen, und ich kann mir schon vorstellen, dass die Damen und Herren der Opposition dann wiederum die Ersten sind, die, wenn es zu einer Strompreiserhöhung kommt, wenn die Energiepreise höher werden, sagen: Um Gottes willen, da muss ein Ausgleich her! Und wer soll das alles berappen? – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.42.22

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Umweltförderungsgesetzes reagiert man auf die Feststellung erheblicher Mängel beim ökologischen Zustand der heimischen Gewässer. Um nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen bei Abfluss­verhältnissen, der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit gerecht zu werden, stehen in den Jahren 2007 bis 2015 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Förderungen von insgesamt 140 Millionen € zur Verfügung.

Damit sollen Durchgängigkeitshindernisse beseitigt, die Auswirkungen von Ausleitun­gen und Rückstau gemindert, Maßnahmen gegen Schwallauswirkungen gesetzt und morphologisch veränderte Fließgewässerstrecken restrukturiert werden.

Restrukturierungen sollen nach diesem Bundesgesetz aber nur dann förderungswürdig sein, wenn sie nicht mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes kombiniert sind, weil dafür Förderungsmittel des Wasserbautenförderungsgesetzes zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung erwartet sich je nach Förderungs­nachfrage Investitionen zwischen 400 und 600 Millionen € und einen Arbeitsplatzeffekt von 4 800  bis 7 200 Arbeitsplätzen. – Meine Damen und Herren! Ein guter Weg für die Zukunft unseres Landes! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.44.02

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der effizienten und nachhaltigen Umweltpolitik der österreichi­schen Bundesregierung ist es letztlich zu verdanken, dass der allergrößte Teil unserer Seen und Gewässer mittlerweile Trinkwasserqualität aufweist.

Im ständigen Bemühen, diese hohen Standards zu erhalten und auch weiter zu verbessern, reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung von Mängeln beim ökologischen Zustand der heimischen Fließgewässer.

Nationale und gemeinschaftsrechtliche Anforderungen sind die Grundlagen der tech­nischen Standards. Technisch verbessert werden sollten die Abflussverhältnisse, die Durchgängigkeit sowie die Gewässerstruktur insgesamt. Daher wird in der vorlie­genden Regierungsvorlage das Umweltfördergesetz geändert und eine zusätzliche Fördersumme von etwa 140 Millionen € im Zeitraum von 2007 bis 2015 beschlossen.

Restrukturierungen sollen nach diesem Bundesgesetz nur förderungsfähig sein, wenn sie nicht im Rahmen des Hochwasserschutzes bereits gefördert werden. – Die sind davon ausgenommen.

 


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