Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 104

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Wichtig auch, dass die bekannten NGOs wie Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas und andere entsprechende Angebote unterbreiten. Das sind auch diejenigen, die etwas davon verstehen, da braucht es keine Genossenschaften. Sicherlich nicht!

Wo Minister Buchinger und ich offensichtlich nicht einer Meinung sind, ist die Frage der Vermögensgrenze. Sie haben es bedauert, dass hier Niederösterreich und Vorarlberg ausgeschert sind. Ich selbst war mit Ihnen bei der Landeshauptleutekonferenz. Ja, es ist richtig, die Länder sind in diesem Punkt nicht einer Meinung, absolut nicht einer Meinung. Es ist darüber hinaus richtig, dass jedenfalls einmal die vertretenen Landes­hauptleute gesagt haben, nicht 5 000 €, nicht 7 000 €, sondern 10 000 € als Ver­mögensgrenze wollen sie haben. Vorarlberg ist natürlich bei seiner Position geblieben: Keine Vermögensgrenze!

Da ist es dann politisch völlig klar, dass das, was Sie im Artikel-15a-Vertrag jetzt den Ländern eingeräumt haben, nämlich ein mögliches Verhandeln einer anderen oder überhaupt der Verzicht auf eine Vermögensgrenze, dass also das nach Ihrem Ab­schluss mit Niederösterreich und Vorarlberg jetzt allen anderen auch offenstehen muss. Politisch ist das also eine Option, die die anderen jetzt auch haben. Wenn der Salzburger Landtag in diese Richtung geht und wenn andere sich das auch überlegen, so unterstütze ich das.

Damit schätze ich jedoch die Bedenken der anderen nicht gering, die etwa sagen: Solange Pflege ein Teil der Sozialhilfe ist und Sozialhilfe ohne Regress und Vermö­gens­betrachtung nicht auskommen kann, sehen sie Abgrenzungsschwierigkeiten mit der Pflege im Heim. Das möchte ich nicht gering schätzen.

Was die Förderhöhe anlangt, so verweise ich auf den Experten Marschitz, der im Ausschuss darauf hingewiesen hat, dass es ihm schon lieber wäre, nicht nur einen Teil oder einen Großteil, sondern 100 Prozent der, wie Marschitz das genannt hat, Legalisierungskosten der Betreuung zu Hause als Förderung zu gewähren. Und genau in diese Richtung geht das, was Vorarlberg und Niederösterreich an Förderung gewäh­ren respektive aufstocken, nämlich 1 000 € im Fall unselbständiger, 500 € im Falle selbständiger Betreuung. Das gebe ich noch zu bedenken.

In Sachen One-Stop-Shop sind wir einen guten Schritt weiter. Herr Abgeordneter Spin­delberger, ganz verstehe ich Sie nicht, wenn Sie in dieser sehr konstruktiven und konsensualen Debatte versuchen, politisches Kleingeld zu wechseln, war es doch Minister Buchinger, der in meiner Gegenwart dem Tiroler Landeshauptmann dafür gedankt hat, dass das Tiroler Modell des One-Stop-Shops dann auch beispielgebend gewesen ist für die Anwendung in anderen Bundesländern. Und geradezu skurril wird Ihre Argumentation, sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn man den heutigen Zeitun­gen entnehmen kann, dass im bekanntlich nicht von einem SP-Landeshauptmann regierten Kärnten Ihre Kärntner Landesparteiobfrau Schaunig-Kanduth gestern bei der Präsentation eines One-Stop-Shop-Modells selbst dabei war. Also: Was in Tirol, was in Kärnten schon Praxis ist, das sollten Sie nicht gering schätzen, auch nicht im Rahmen einer Plenardebatte.

Es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen – und da bedanke ich mich für die sehr differenzierten Äußerungen insbesondere der Frau Abgeordneten Oberhauser –, dass Frau Minister Kdolsky und ihre Leute intensiv daran arbeiten – aber sie wird dann selbst dazu Stellung nehmen –, die Dinge voranzubringen, um Betreuern weitere Möglichkeiten einzuräumen in Sachen Körperpflege, Essen, Verabreichung von Medi­kamenten. Ich denke, dass das ein ganz, ganz wichtiger nächster Schritt ist, um in Sachen 24-Stunden-Betreuung voranzukommen.

Lassen Sie mich abschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einer Zielbetrachtung. Ich möchte bewusst nicht von Vision sprechen, denn das wäre mir ein


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