erinnern, dass diese Regierung jetzt ein Jahr lang im Amt ist. Wir haben mit dem heutigen Tag einen großen Schritt und auch einen Endbaustein in die Legalisierung der 24-Stunden-Pflege gesetzt. Sie, Faru Abgeordnete Haubner, waren Sozialministerin, und zu Ihrer Zeit gab es die illegale Pflege nicht und darum gab es auch keine gesetzlichen Maßnahmen – oder sehe ich das irgendwie falsch? (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Rede von Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich verstehe schon, dass Sie Sorge haben, dass das Arbeitsverhältnis ausländischer Pflegekräfte legalisiert wird. Aus der Fragestunde entnehme ich, dass Sie gerne hätten, dass wir zwischen inländischen und ausländischen Menschen differenzieren. Dann müssten Sie aber akzeptieren, dass die Ausländer, die Sie so kritisieren und die unsere Menschen betreuen und pflegen, in die Sozialversicherung eingebunden werden – die gesetzlichen Regelungen haben wir nämlich – und dann auch Leistungen in Anspruch nehmen können. Das heißt, aus Ihrer Sicht verstehe ich die Kritik. Aus der Sicht der ausländischen Betreuerinnen und Betreuer, die mit großer Hingabe Österreicherinnen und Österreicher betreuen, begrüße ich, dass wir eine Regelung haben, die sie in das Sozialversicherungssystem mit einschließt. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie schon gesagt, Minister Buchinger, Minister Bartenstein, Gesundheitsministerin Kdolsky und das Gesundheitsministerium haben die notwendigen Schritte gesetzt. Ich möchte kurz rekapitulieren, wie es gewesen ist: Es gab am 16. Jänner 2008 den Entschließungsantrag, das Tätigkeitsprofil der 24-Stunden-Betreuung im GuKG zu fixieren. Es kam dann Anfang Februar zur Begutachtung dieses Gesetzentwurfes; und trotz einer verkürzten Begutachtungsfrist gab es eine Flut von Begutachtungsstellungnahmen, die in den zwei Wochen eingetrudelt sind. Es waren an die 70 Stellungnahmen – konstruktive, sehr kritische Stellungnahmen –, die dann zu weiteren Verhandlungen geführt haben.
Ich möchte mich sowohl bei meinem Klub als auch beim Wirtschaftsministerium, beim Gesundheitsministerium, natürlich nicht zuletzt beim Sozialministerium für die stundenlangen konstruktiven Verhandlungen bedanken (Zwischenruf bei der ÖVP.) – beim gestrigen Ausschuss natürlich auch! –, die letztendlich dazu geführt haben, dass es uns gelungen ist, das Tätigkeitsprofil und die Änderungen im GuKG zu einer wirklich zufriedenstellenden Lösung zu bringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Es wird vor allem in den Zeitungen und auch hier im Plenum viel kritisiert, dass wir die Kontrollen aufblähen, das heißt, dass wir Kosten verursachen, all diese Dinge. Nur zur Klarstellung: Die 24-Stunden-Betreuung, solange keine Delegation im Sinne einer medizinischen oder pflegerischen Tätigkeit vorliegt, kann natürlich ohne begleitende Kontrolle von den im Haushalt lebenden BetreuerInnen vollzogen werden. Ich glaube, es ist allen klar und verständlich, dass man, sobald eine medizinische oder pflegerische Leistung delegiert wird, natürlich im Rahmen der Qualitätssicherung darauf achten muss, dass es eine ordentliche Anordnung, eine ordentliche Dokumentation und auch eine begleitende Kontrolle dieser Tätigkeiten geben muss. Ich denke, vor allem im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ist es gelungen, mit diesem Case- und Caremanagement dem diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal einen wesentlichen Anteil an der qualifizierten Betreuung zu Hause zu geben. Ich denke, dass man nicht die Kritik im Raum stehen lassen kann, dass wir aufblähen, sondern ganz im Gegenteil: Wir müssen sagen, wir haben das geschaffen, was viele von uns gefordert haben, nämlich ein qualitätsgesichertes Modell. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Frau Ministerin hat schon angekündigt, es wird im Herbst eine große Ausbildungsreform im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege geben. Ich denke: Nützen wir diesen Zeitraum auch, um das Modell der 24-Stunden-Betreuung beglei-
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