Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 89

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man nicht findet, sondern hier sind meiner Meinung nach auch die ARA oder die Sammler gefordert, dass sie das so installieren, dass man das auch sieht.

Ich denke, eine Sammelquote von 60 Prozent ist zwar schön, aber hier sollte doch angestrebt werden, dass wir hier 100 Prozent erreichen. Nur so werden wir sicher­stellen, dass die Umwelt wirklich nicht geschädigt wird.

Nun zu Ihrem Antrag, Herr Ing. Hofer, betreffend die Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung von gefährlichen Stoffen. Dem kann ich schon sehr viel Positives abgewinnen. Hier sollte vor allem zumindest der Bürgermeister infor­miert werden, dass in der Nachbargemeinde irgendetwas passiert. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Kosten für die Entsorgung von Altstoffen für die Konsumenten immer höher werden und das ARA-System keine Konkurrenz hat, also eine Quasi-Monopolstellung hat, ist es höchst an der Zeit, etwas daran zu ändern. Denn ein gesunder Wettbewerb ist ja gut für das Geschäft und zum Wohle der Bürger. Und glauben Sie mir, meine Damen und Herren – ich weiß, wovon ich rede –, die EU-Kommission hat schon im Jahr 2003 unser System angezweifelt und Konkurrenz in dem Bereich gefordert. Bis jetzt ist eigentlich überhaupt nichts geschehen. Diese undurchsichtige Tarifpolitik und die zu hoch angesetzten Lizenz­gebühren sind nicht länger tragbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten Schalle, Haubner und Kolle­gen folgenden

Entschließungsantrag:

der Abgeordneten Veit Schalle, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Systems durch konsequente Umsetzung der wettbe­werbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kommission vorgesehenen Auflagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der wettbewerbs­rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, und so der Wettbewerb am Markt der haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssysteme ermöglicht wird.

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Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Veit Schalle, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Systems durch konsequente Umsetzung der wett­bewerbsrechtlichen Vorgaben und der von der Kommission vorgesehenen Auflagen

 


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