Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 97

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Eine flexiblere Regelung des Kündigungsschutzes wäre hier sicher ein sehr wichtiger Aspekt (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr), denn jeder zusätzliche Arbeitsplatz würde im täglichen Leben sehr viel helfen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.21.02

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Eingangs möchte ich doch fest­halten, dass ich zu 100 Prozent davon überzeugt bin, dass die Probleme von behinderten Menschen allen Abgeordneten hier im Hohen Haus und unserem sehr geschätzten Herrn Bundesminister immer und sehr am Herzen liegen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Ich schätze auch das sehr große Engagement des Kollegen Hofer in diesem Bereich sehr, aber dennoch muss ich sagen, dass wir seinem Antrag betreffend die Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen aus fol­genden Gründen nicht zustimmen können: Für behinderte Menschen, welchen es nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, gibt es derzeit – und das ist auch sehr erfreulich – schon eine große Anzahl an Begünstigungen und Förderungen bei einem Autokauf.

So gibt es zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Ausgleichs­taxfonds (Abg. Haidlmayr: Da gibt’s nur Kredit!), und zwar einen Zuschuss zum Erwerb eines Pkw in der Höhe der neunfachen Ausgleichstaxe, und das sind doch 1 917 €. Diesen Zuschuss, Frau Kollegin Haidlmayr, gibt es auch alle 5 Jahre. Es gibt weiters einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten zum Erwerb einer Lenkerberechtigung. (Abg. Haidlmayr: Das mache ich nur einmal!) Einmal jährlich gibt es einen Mobilitätszuschuss in Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe, das sind wieder 639 €. Es gibt zinsfreie Darlehen von den Pensionsversicherungsträgern und allenfalls auch Zuschüsse des Landes beim Kauf eines Pkw.

Weiters gibt es finanzielle Unterstützungen aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel eine Abgeltung der NoVA bis zu einem Kaufpreis von 20 000 € zuzüglich der Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatz­aus­stattung. Auch der kostenlose Bezug einer Jahresautobahnvignette durch das Bundessozialamt ist möglich. Weiters gibt es steuerliche Vergünstigungen, wie die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. (Zwischenruf der Abg. Haidl­mayr.)

Es gibt auch Steuerfreibeträge für gehbehinderte Menschen in der Höhe von 153 € pro Monat bei Benützung eines eigenen Pkw oder die gleichen Tarife bei Taxikosten. Darüber hinaus gibt es steuerliche Berücksichtigungen bei einer beruflichen Nutzung eines Autos.

Der Entschließungsantrag des Kollegen Hofer betreffend die Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises beim Ankauf eines Autos – wir haben es ja heute auch schon von meinem Vorredner, Kollegen Dolinschek, gehört – wäre daher eine Systemänderung, die uns als SPÖ nicht sehr sinnvoll erscheint. Von der Vergütung von 20 Prozent des Autopreises würden nämlich jene mehr profitieren, die sich teure oder teurere Autos leisten können, und die Ärmeren würden vergleichsweise weniger davon haben. Das wäre sicher nicht sozial gerecht.

Wir von der SPÖ sind der Meinung, dass die übrigen Finanzmittel, die aus dem Budget für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt werden können, sicher besser für ihre


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