Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 97

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quenztypen, die wir heute besprechen, als Rachegelüste zu denunzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt nun einmal keinen Weg an der Erkenntnis vorbei, dass Strafrechtspflege Teil des Rechtsgefüges des Gesamtstaates ist, dass es Teil der Sozialbefriedung ist und dass dies ein Teil des prinzipiellen Gerechtigkeitsanspruches ist. Strafrecht ist meist oder oft nicht ein generalpräventiver Typ der Abhaltewirkung, sondern ein Ausgleichs­vorgang, den die Gesellschaft unabdingbar benötigt, um in Ordnung zu sein! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel.) Es ist Teil des Unwertgefühls, das die Gesellschaft artikuliert, mit welchen Strafdrohungen sie bestimmte Deliktstypen aus­stattet, und es ist daher höchste Zeit, dass wir in diese Richtung die Schraube zudrehen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache und anderer Abgeordneter betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger beziehungs­weise Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbe­sondere gegenüber Minderjährigen verübt werden;

den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind;

ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind.‘“

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Noch etwas hoffe ich, in Richtung Regierungsbank gesprochen: Die mehrfachen Appelle, die wir bedauerlicherweise Anlass hatten in diesem Hohen Haus vorzutragen und die die Fälle Luca, Kampusch und diesen Fall betroffen haben, sind weg­camoufliert worden mit Argumenten wie: Wir haben ja andere Maßnahmen, das greift zu kurz, das greift nicht hinlänglich. Ein ganzer Katalog von Argumenten war in Richtung Wegschieben der gesetzlichen Erfordernisse, die wir artikuliert haben, gerichtet. Jetzt ist es damit vorbei! Anlässlich des aktuellen Falles kann man nicht mehr zur Tagesordnung übergehen und der Meinung sein, die Gesetze seien in Ordnung.

Zweites und Letztes: Die österreichische Bevölkerung ist nicht besser als die belgische, die französische oder die italienische – sie ist aber auch nicht schlechter! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Wir lassen uns hier nicht mit einem scheelen Blick auf die ehemalige Sanktionenlage in ein Licht stellen, das vollkommen unangebracht ist. Diesbezüglich rufe ich zu einer durchaus ange-


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