ihrem persönlichen Umfeld Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ihre Kinder einer möglichen Gefahr ausgesetzt sind oder nicht. Eltern, Großeltern, Tageseltern und weitere Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen können, müssen von den Behörden erfahren können, ob sich eine Gefahrenquelle für ihre Kinder in deren Umgebung befindet. Dies lässt sich am ehesten und praktischsten über ein Zentralregister über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches bei einer Behörde erreichen. Die Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, soll dann im Wege einer „Trefferabfrage“ erfahren können, ob ihr Babysitter, der Fußballtrainer oder der Nachbar etc. einschlägiges Gefahrenpotential aufweist. Keinesfalls soll eine umfassende detaillierte Auskunft erteilt werden, sondern schlicht die Information, ob die abgefragte Person eine entsprechende Verurteilung aufweist oder nicht.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 4. Juni 2008 einen Gesetzes-vorschlag zu übermitteln, der die Schaffung eines zentralen Registers für Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches vorsieht und es Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen, ermöglicht, auf dieses im Wege einer Trefferabfrage zuzugreifen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher
Vor über einem Jahr, am 03.05.2007, hat der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit die Entschließung 19/E beschlossen. Mit dieser Entschließung wurde der Bundesregierung aufgetragen, dem Nationalrat bis zum 01.09.2007 einen Bericht über die Möglichkeiten eines umfassenden und wirksamen Berufsverbots für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer sowie bis zum 31.03.2008 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Verbots vorzulegen.
Beide Fristen sind ergebnislos verstrichen. Aufgrund einer diesbezüglichen Anfrage des BZÖ-Klubs an die Päsidentin des Nationalrats hat diese sich brieflich an den Bundeskanzler gewandt. Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer führt in seinem Antwortschreiben vom 04.01.2008 dazu in larmoyanter Weise sinngemäß aus, dass die Fristüberschreitung zwar bedauerlich sei, es aber wichtiger sei, das Justizministerium in eingefahrenen Arbeitsabläufen nicht zu stören als dem ausdrücklichen Willen des Parlaments nachzukommen und den Schutz künftiger möglicher Opfer sicherzustellen.
Nachdem die Bundesregierung auch auf das Schreiben des Bundeskanzlers weitere vier Monate verstreichen ließ, versuchen es die unterzeichnenden Abgeordneten erneut und stellen wegen der unfassbaren Untätigkeit der Bundesregierung auf die Entschließung des Nationalrates nachstehenden
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite