Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 119

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2. bei Straftaten durch Unmündige ein dem Jugendgerichtsgesetz vergleichbares Instrumentarium vorsehen, insbesondere eine Ermahnung und Belehrung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten sowie die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs und der Vorschreibung gemeinnütziger Arbeit schaffen, um Kindern deutlich zu machen, dass die Gesellschaft auch bei strafbaren Handlungen von Kindern bereit ist, das gesetzliche Wertesystem zu vermitteln und durchzusetzen und

3. verbesserte Möglichkeiten schaffen, um straffällige Jugendliche in qualifizierten Pflegefamilien nach dem Beispiel der deutschen Sozialpädagogin Petra Peterich unter­zubringen, zu sozialisieren und Verhaltensweisen zu vermitteln, die einen verant­wortlichen zwischenmenschlichen Umgang ermöglichen sowie die Konsequenzen von Handlungsweisen aufzeigen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinderschänder

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Diese Geschehnisse haben zu Recht wegen der Abscheulichkeit der Taten sowie wegen der viel zu geringen Strafdrohung und Verurteilung starke Empörung in der Bevölkerung und den Medien ausgelöst. Neben den schlimmen Fällen in der Presse dürfen die alltäglichen Opfer von Straftaten, insbesondere die Kinder, nicht vergessen werden. Gerade bei den weniger spektakulären Tatbegehungen an Kindern im Alltag herrscht in der Bevölkerung kaum das nötige Problembewusstsein. Damit geht die regelmäßig von Kriminalisten angeführte hohe Dunkelziffer einher. Das BZÖ kämpft im Gegensatz zu wohlmeinenden Opportunisten nicht erst seit den aktuellen Vorfällen für die Rechte der Kinder und setzt sich für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit ein. Der Wert der Kinder für die Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht wider­spiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn Kinder werden nicht nur Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz „alltäglicher“ Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber – unterschiedlich stark – traumatisiert.

Gleichzeitig muss der Staat gegenüber sämtlichen Bürgern dem besonderen Schutz­bedürfnis im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung nachkommen. Die sexuelle Selbstbestimmung muss strafrechtlich besser geschützt werden, egal ob Kinder, Unmündige, mündige Minder-jährige oder Erwachsene von sexuellen Übergriffen betrof­fen sind. In jedem Lebensabschnitt führt der Angriff auf den Intimbereich eines Menschen zu einer Traumatisierung. Die Opfer von Sexualstraftaten werden lebens­lang traumatisiert.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


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