Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 85

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an den Bundesminister Bartenstein, der bei den Verhandlungen viel Flexibilität gezeigt hat.

Wenn man sagt, dass das Ökostromgesetz allein beurteilt werden kann, dann muss ich ins Treffen führen: Was ist das Leitungsgesetz anderes als Wärme- und Kälte­leitungsgesetz zusammen? Allein dort werden 60 Millionen investiert. Damit wird zu einer 3 Millionen Tonnen CO2-Reduktion beigetragen, die sozusagen mit diesem Ge­setz mitverhandelt ist.

Nun zur Photovoltaik, einem Bereich, wo immer Kritik geübt wird, was ich überhaupt nicht verstehe. Wir haben nämlich den Bereich der Photovoltaik geteilt. Die Photo­voltaik wird im Rahmen des Ökostromgesetzes für Anlagen mit über 5 kW behandelt, weil das von der Verrechnungstechnik vertretbar ist. Wir haben gleichzeitig die Solar­thermie im Klima- und Energiefonds angesiedelt.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Entschließungsantrag betreffend Um­setzung eines Photovoltaikförderprogramms einbringen, weil wir glauben, dass dort, wo Investitionszuschüsse von größerem Vorteil sind, auch davon Gebrauch gemacht werden sollte. Wir werden daher für die Photovoltaik nicht nur die Fördersumme von 1,5 Millionen auf 2,1 Millionen erhöhen, sondern auch Millionen aus dem Klimafonds dafür verwenden. Man muss sich also immer die Summe der Förderungen ansehen und das als ganzes Paket betrachten. Und dieses ist, meine ich, wirklich herzeigbar. Ein Paket, auf das wir stolz sein können!

Nun bringe ich den angekündigten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen für Private mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostrom­gesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruchnahme von Förderungen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photovoltaikpro­gramm des Klima- und Energiefonds mit der Zielgruppe private Haushalte soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Photovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.“

*****

Wer die Förderungen in der Summe sieht, der wird sehen, dass das ein gutes Gesetz, ein guter Einstieg in eine Energiewende ist, die dringend notwendig ist.

Das Nächste, mit dem wir uns zu befassen haben werden, ist nicht das Öko­stromgesetz, sondern das Energieeffizienzgesetz. Hier meine ich, dass mit den Wissenschaftern gemeinsam neue Chancen, neue Möglichkeiten angegangen werden müssen.

 


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