Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 148

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sie den Reisepass mit. Es wäre sehr einfach, wenn der Notar bei diesem Vorgang eine beglaubigte Kopie des Reisepasses herstellt, die dann dem Grundbuchsantrag bei­gelegt werden könnte. Das ist schon x-fach jahrelang vorgeschlagen worden, aber es kam nie zu einem Ergebnis. Das sollte man bei dieser Gelegenheit vielleicht einmal ins Auge fassen.

Warum ich bei diesem vorhin genannten Antrag Probleme sehe und da nicht mitgehen möchte: Es ist tatsächlich so, der Grundbuchsauszug ist im Zusammenhang mit dem Grundstückgeschäft ein wesentlicher Punkt. Wenn man da extra hinschreibt, das sei unverbindlich, wird das zu einem sehr großen Misstrauen in der Bevölkerung führen. Und die aufgezeigten Problemstellungen sind nicht so intensiv.

Ich habe zum Beispiel noch nie gehört, dass jemand, wenn er nach dem in Quadrat­metern ausgemessenen Preis eventuell mehr bekommen hat, dieses Geld zurück­gegeben hätte. Es gab natürlich Prozesse, wenn jemand nach nachgehender Vermes­sung weniger Quadratmeter zugewiesen erhielt – das kommt natürlich fast immer nur bei unbebauten Grundstücken und niemals bei bebauten Grundstücken zum Tragen –, dass es zu einem Prozess in die gegenläufige Richtung gekommen ist.

Meines Erachtens würde es genügen, wenn man auf die Bestimmung des § 8 des Landesvermessungsgesetzes verweisen würde, wo gemäß § 8 Abs. 1 die Verbindlich­keit des ausgemessenen Flächenausmaßes gesetzlich festgeschrieben ist. Nach der neugefassten Bestimmung des § 13 ist die Korrigierbarkeit und der mangelnde Erwerb im guten Glauben gemäß § 49 ohnedies hinreichend gut geregelt.

Ich bin nicht dafür, dass man jetzt anlassbezogen solch einen Unsicherheitsfaktor in die doch öffentliche Urkunde hineinimplementiert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Mag. Darmann das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.15.56

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und im Internet! Die Grundbuchs-Novelle 2008 ist – und da kann ich mich den Vorrednern anschließen – eine, möchte ich fast sagen, Meisterleistung des Justiz­ministeriums; deswegen vorweg ein Dank an die Justizministerin in Vertretung für ihren Mitarbeiterstab und auch an die anwesenden Mitarbeiter.

Ich möchte aber auch festhalten, dass die Entwicklung dieser heutigen Novelle ihren Ausgang im Jahr 2005 durch einen Ministerratsbeschluss genommen hat, durch welchen dieses Projekt Erneuerung der Grundstücksdatenbank eingeleitet worden ist. Diesem heutigen Zieleinlauf ist durch die einstimmige Beschlussfassung, die ansteht, eine umfassende Analyse der bestehenden Systeme und Prozesse mit dem Ziel eben einer Optimierung dieser Prozesse vorausgegangen.

Ich kann sagen – und das mach ich für das BZÖ –: Mit der heutigen Beschlussfassung wird es eine technologische Erneuerung der Grundstücksdatenbank geben, die schon seit über 20 Jahren in dieser Form besteht. Nunmehr wird der technischen Entwicklung der letzten 20 Jahre Rechnung getragen. Dies führt in weiterer Folge, in logischer Konsequenz natürlich, zu einer Erhöhung der Praxistauglichkeit in diesem Bereich des Grundbuchs- und Vermessungsrechtes, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung.

 


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