Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 252

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Wir müssen Maßnahmen gegen Lebensmitteldumping treffen. Es ist sicher richtig, die Anträge im Konsumentenschutzausschuss zu diskutieren, und ich glaube, dass die Preisdiskussion und die Erzeugermilchpreisdebatte, die wir führen müssen, dort auch ihren Platz haben könnten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.42

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die zwei Anträge sind aus Sicht des BZÖ sehr wichtige Anträge, denn es geht um bessere Information, um bessere Kennzeichnung und um eine eventuelle Einführung von Grenzwerten bei den Transfettsäuren. Und wir haben auch zugestimmt, dass diese Anträge im Konsumentenschutzausschuss behandelt werden, denn dort, denke ich, sind sie richtig platziert.

Wir wissen, dass die Menschen zwar zunehmend ein verbessertes Wissen im Ernährungsverhalten und im Umgang mit Lebensmitteln haben, wir sehen auch, dass der Trend in Richtung gesunde Ernährung ein stetig steigender ist, wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass letztendlich das Ernährungsverhalten, das Konsum- und das Kaufverhalten mit diesem Trend nicht gleichlaufen und dass in diesem Bereich oft eine erschreckende Uninformiertheit und vielleicht auch Nachlässigkeit zu beobach­ten ist.

Falsche Ernährung, falsches Ernährungsverhalten zeigt sich nicht nur am Übergewicht, wiewohl ich aber schon sagen möchte, dass es aus meiner Sicht bedenklich ist, dass gerade die Zahl der übergewichtigen Kinder in den letzten sieben Jahren sehr stark gestiegen ist, mit allen Begleit- und Risikoerscheinungen, die ernährungsbedingte Krankheiten mit sich bringen.

Daher, glaube ich, sollte man die Bedeutung – im negativen Sinn – der falschen Fette, der Transfettsäuren nicht unterschätzen und sich eine Grenzwerteinführung auf ge­setzlicher Basis überlegen, wenn dadurch gesundheitliche Schäden minimiert werden können.

Zum zweiten Antrag, der die Kennzeichnungspflicht für Eier behandelt, die in Pro­dukten verarbeitet werden. Hier ist die Ausweitung grundsätzlich zu begrüßen. Ich möchte aber vielleicht für das BZÖ sagen, uns ist wichtig, dass die Kennzeichnungen so sind, dass sie der Konsument auch wirklich versteht, dass er sie lesen kann und sie für ihn nachvollziehbar sind. (Beifall beim BZÖ.)

Informationen, mit denen niemand etwas anfangen kann, weil sie so schwierig zu verstehen sind, dass man fast ein wissenschaftliches Studium dazu braucht, bringen uns nichts. Daher: Information ja, Information verbessern, aber so, dass sie für den Konsumenten klar und verständlich ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

 


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