Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 201

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Ich gehe darauf ein, dass es eine Hacklerregelung gegeben hat, die bis 2010 verlän­gert wurde, die aber letztendlich aufgrund der Zeitenregelung bis 2013 nicht mehr ver­längert werden konnte. Die Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine Dauerlösung.

Ich bringe daher namens meiner Fraktion folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefriste­te Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung und eine Erweite­rung des Kataloges der im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung als Beitrags­zeiten zu wertenden Ersatzmonate um Zeiten des Bezuges von Krankengeld, sowie um die so genannten Ausübungsersatzzeiten vorsieht.“

*****

Ich ersuche um Annahme unseres Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)

19.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 709/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich in der 67. Sitzung des Nationalra­tes am 9. Juli 2008

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode führt zum Thema Pen­sionen aus, daß der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - der sogenannten „Hacklerregelung“ - bis 2010 ver­längert werden soll, damit für jene Personengruppe, die lange Zeit hindurch Beiträge in das System eingezahlt hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht erreicht wird.

Nachdem diese Verlängerung beschlossen wurde, hat die Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung am 11. Jänner 2008 in Aussicht genommen, im Zusammenhang mit der Behandlung des von der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung beschlosse­nen Berichtes über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversi­cherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, zu verlängern. Darü­ber hinaus kam man überein, in Hinkunft auch Zeiten des Krankenstandes sowie Aus­übungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeitversicherungsregelung einzube­ziehen.

Auch die FPÖ hat sich immer für einen abschlagsfreien Pensionszugang nach 45 Ar­beitsjahren eingesetzt. Es ist aber eine untragbare Situation, daß bei den Pensionen


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