Kind, einen Steuerbonus, wo die Menschen mit dem Geld machen können, was sie wollen, wo es keine Rechtsunsicherheit gibt, wo die Menschen das Geld ausgeben können, aber dort, wo sie es wollen, und nicht, wo es ihnen aufoktroyiert wird. Das wäre unsere Idee gewesen. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe schon ein bisschen den Eindruck, dass der Herr Faymann es sich hier einfach zu leicht macht und sagt, das soll heute beschlossen werden, dann hat er seine, fünf, vier, drei – ich weiß nicht, wie viele Punkte es heute werden; es werden ja immer weniger offenbar – Punkte durchgebracht, und dann kommt die Nationalratswahl. Und dann nach der Wahl, nach dem Motto „Hauptsache Bundeskanzler“, wenn das dann aufgehoben wird und wenn die Senkung bei den Konsumenten nicht ankommt, ist das alles nicht mehr so wichtig – aber vor der Wahl haben wir es beschlossen und den Menschen versprochen. Aber ich bin sicher, dass die Menschen Ihnen hier keinen Glauben schenken werden.
Aber noch einmal: Wir sind grundsätzlich dafür, dass man über Steuersenkungen diskutiert, durchaus auch über Mehrwertsteuersenkungen. Und deswegen mache ich Ihnen einen sehr guten Vorschlag, und ich glaube, dem können Sie auch zustimmen.
Damit wir Rechtssicherheit schaffen und auch Instrumente finden, dass das beim Konsumenten ankommt, und wir eine sehr, sehr gute Lösung der Mehrwertsteuersenkung finden, eine, die wirklich hält, schlage ich Ihnen vor, den heutigen Antrag an den Finanzausschuss rückzuverweisen, damit wir das dort – so, wie es sich für das Hohe Haus gehört, wie das ja bei allen anderen Anträgen auch geschieht – ordentlich diskutieren können, und zwar mit Experten diskutieren, auch mit Experten des Großhandels. Diese Experten können wir alle einladen; überhaupt kein Problem.
Dann machen wir Nägel mit Köpfen, dann machen wir eine ordentliche Arbeit im Hohen Haus – und dann können wir einer Mehrwertsteuersenkung noch immer zustimmen (Beifall beim BZÖ), aber nicht heute: ohne Sicherheit und ohne entsprechende Gewährleistung, dass das bei den Menschen ankommt, dass diese auch wirklich etwas davon haben.
Ich glaube, dass das ein richtiger und vernünftiger Vorschlag ist, und wir bringen daher einen entsprechenden Rückverweisungsantrag ein. Aufgrund der Faktenlage, aufgrund fehlender Informationen und Rechtssicherheit kann es nicht darum gehen, heute dazu ein Nein oder Ja zu sagen. Das kann durchaus im nächsten Ausschuss beschlossen werden; das muss wirklich nicht heute beschlossen werden. Ich denke, dass das ein richtiger Weg ist.
Was aber sehr wohl beschlossen werden sollte – und da gibt es überhaupt kein Rechtsproblem, und wir wissen, dass das auch entsprechend umgesetzt werden kann –, ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente. Ein solcher Antrag liegt ja heute vor, und ich denke, Sie haben den in Ihrem Paket auch drinnen. Daher glaube ich, dass dieser Antrag eine Mehrheit finden wird; also eine Senkung der Mehrwertsteuer von 20 auf 10 Prozent für Medikamente. Diesen 10-prozentigen ermäßigten Steuersatz gibt es, und das ist auch nicht gegen das EU-Recht.
Das heißt, wir vom BZÖ freuen uns, dass wir heute mit Ihnen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, haben wir doch die drittteuersten Medikamente in der Europäischen Union, beschließen können. Ich finde das in Ordnung. Es ist eine gute Initiative des BZÖ für die Kranken, für die Krankenversicherten in unserem Land. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Wir stehen dazu! Wir sind ja pakttreu, Herr Westenthaler!)
Wir sind nicht für Wählertäuschung, Herr Kollege! Sie können heute nicht ruhigen Gewissens den Wählern versprechen, dass diese Mehrwertsteuersenkung beim Kon-
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