NATIONALRAT

 

 

 

            Der   A u s s c h u s s   f ü r   i n n e r e   A n g e l e g e n h e i t e n   hält Donnerstag, den 24. November 2011, um 9 Uhr im Bundesrats-Sitzungssaal Sitzung.

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 1.)

Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG

 

 2.)

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­bericht 2010) (III-273 d.B.)

 

 3.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeitsbericht des "Staatssekretariats" für Integration an den Nationalrat (1656/A(E))

 

 4.)

Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Vollzugspraxis aus den Bereichen Asyl-, Fremdenpolizei- sowie Niederlassungs- und Aufenthaltswesen aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. April 2011, E 159-NR/XXIV. GP (III-270 d.B.)

 

 5.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu­sammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (1388 d.B.)

 

 6.)

Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschreiten eines nicht im Dienst stehenden Organs des öffentlichen Sicherheits­dienstes (1601/A(E))

 

 7.)

Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Polizeistation in der Kremser Innenstadt (1633/A(E))

./.

 

 

 8.)

 

Antrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der "Digitalen Anzeige" (1111/A(E))

(Wiederaufnahme der am 30. Juni 2011 vertagten Verhandlungen)

 

 9.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung von "schuldhaft verursachten" Polizeieinsätzen (1405/A(E))

(Wiederaufnahme der am 30. Juni 2011 vertagten Verhandlungen)

 

Ergänzung vorbehalten!

 

 

Wien, 2011 10 20

 

 

 

 

Otto   P e n d l  

 

Obmann

 

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A v i s o

 

            Die Bundesministerin für Justiz wird dem Ausschuss für die Behandlung von Tagesordnungspunkt 2 ab 10 Uhr zur Verfügung stehen.

            Der Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres wird zu den Tagesordnungs­punkten 1 bis 4 am Ausschuss teilnehmen.

 

            Es ist in Aussicht genommen, die Sitzung spätestens um 13 Uhr zu beenden.