NATIONALRAT

 

 

 

            Der  Unterausschuss des Justizausschusses  zur Vorbehandlung

 

 

 

des Berichtes der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E XXIV. GP (III-272 d.B.)

und

des Antrages 1501/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrichters

 

 

 

hält Mittwoch, den 6. März 2013, um 14 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

 

Wien, 2013 01 11

 

 

 

 

 

Dr. Johannes Jarolim 

 

Obmann

 

 

 

 

Aviso

 

          Es ist in Aussicht genommen, diese Sitzung bis spätestens 17 Uhr zu beenden.