Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 41

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Diese eindeutigen Bekenntnisse des Bundes zum Ausbau der Koralmbahn sind nach wie vor aufrecht und stellen für alle beteiligten Vertragspartner gültige, vertragliche Verpflichtungen dar.

Maßnahmen zur raschen barrierefreien Gestaltung der Bahnhöfe

Bei der geplanten Modernisierung der Bahnhöfe darf aber nicht die rasche Umsetzung der barrierefreien Gestaltung der Bahnhöfe vergessen werden. Denn die Barriere­freiheit des öffentlichen Raumes und der öffentlichen Verkehrsflächen ist für viele Menschen in Österreich eine Grundvoraussetzung, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Eltern mit Kindern und Kinderwägen, Kunden mit temporären Einschrän­kungen wie beispielsweise Gipsfuß, behinderte Menschen, Senioren und deren Angehörige haben Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Mobilitätsleistungen.

Um die Lebensqualität in Österreich insgesamt steigern zu können, muss sich eine moderne Infrastrukturpolitik an den sozialen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientieren. Daher ist der Abbau jener Barrieren, mit denen mobilitätseingeschränkte Menschen heute noch konfrontiert sind, nicht nur bei den vorgezogenen Bahn­hofsumbauten, sondern auch in allen anderen (Bus-) Bahnhöfen umzusetzen. Dabei sind insbesondere die Bahnhöfen Attnang-Puchheim, Schwarzach-St.Veit und Spittal-Millstättersee rasch barrierefrei zu gestalten.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den als Sofortprogramm ab 2009 die Steuerstufen dergestalt angepasst werden, dass der Durchschnittssteuersatz von 23 Prozent auf Jahresbruttoeinkommen bis 35.000 Euro (statt wie bisher bis 25.000 Euro) und der Durchschnittssteuersatz von 33,5 Prozent auf Jahresbruttoeinkommen bis 75.000 Euro (statt wie bisher bis 51.000 Euro) ausgeweitet werden,

dem Nationalrat umgehend einen beschlussreifen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem eine Investitionszuwachsprämie unter Hintanhaltung allfälliger Missbrauchsmög­lichkeiten eingeführt wird,

dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Normverbrauchsabgabe abgeschafft wird,

dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die wie im Regierungs­programm versprochen eine F&E Quote von 3% des BIP bis 2010 sicherstellen und jedenfalls folgende Maßnahmen beinhalten:

Sicherstellung weiterer Sondermittel (Offensivmittel) für Forschung und Entwicklung (F & E).

Die Offensivmittel müssen über den zugesagten Budgetrahmen 2006 hinaus bis mindestens 2010 erweitert werden, um ein Signal in der Forschungslandschaft zu setzen (Absicherung für Unternehmen). Dabei ist sicherzustellen, dass zur weiteren Intensivierung der Forschung die bisherigen 30 Mio. € für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) sichergestellt werden. Gerade die Bemühungen und die gute Arbeit auf dem Gebiet der Forschungsfinanzierung der vergangenen Jahre müssen weitergeführt werden, um das Ziel einer 3 % - F&E-Quote bis 2010 zu erreichen.

 


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