Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 183

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.13.18

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte einige Bemer­kungen zu den Themen Wohnen und Wohnrecht machen und darf zu Beginn meiner Rede auf die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für mehr Klimaschutz im Wohnbau hinweisen.

Die diesbezüglichen gesetzlichen Angelegenheiten sollen in den nächsten Wochen in den Landtagen ratifiziert werden. Es werden die zu erreichenden Energiekennzahlen in den Bauordnungen strenger, und es müssen auch bestimmte Energiekennzahlen er­reicht werden, um überhaupt Wohnbauförderungsmittel erlangen zu können. Auch ist der Einsatz innovativer, klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme zukünftig Voraussetzung für die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln.

Als Anreiz für die thermische Sanierung und Heizungserneuerung stellt der Bund 2009 und 2010 100 Millionen € zur Verfügung, die gleichmäßig auf private Haushalte und Unternehmen aufgeteilt werden sollen. Ich glaube, da übernimmt der Bund durchaus eine Vorreiterfunktion, wissen wir doch, dass die Hauptlast da bei den Ländern liegt und wir uns von den Ländern schon auch entsprechende Impulse auch für die thermi­sche Sanierung in den nächsten Jahren erwarten, weil das auch konjunkturpolitisch sehr viel bringen würde.

Der Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden sollen sich an den strengen Förderungsstandards der neuen Bund-Länder-Vereinbarung orientieren. Bis 2020 sind alle Gebäude, deren Sanierung dringend notwendig ist, zu sanieren. Im Regierungs­übereinkommen wurde auch die gesetzliche Regelung der Kostentragung beim Ener­gieausweis festgeschrieben.

Weiters wurde im Regierungsprogramm eine Mindestrücklage im WEG fixiert, wobei hinsichtlich der Höhe das Alter und der Erhaltungszustand des Hauses zu berücksichti­gen sind, die Eigentümer aber mit Mehrheitsbeschluss eine andere Vorgangsweise wählen können, es sich also um dispositives Recht handelt.

Weiters ist vorgesehen, dass der Begriff Erhaltung bei Sanierungen so zu erweitern ist, dass der Einbau einer Solaranlage im Zuge einer Dachreparatur möglich ist. Auch gibt es Änderungen im Heizkostenabrechnungsgesetz, weil eine individuelle Heizkos­tenabrechnung bei Passivhäusern wohl nicht mehr sehr viel Sinn ergeben würde.

Weitere wesentliche wohnrechtliche Neuerungen im Schlagwortstil: Klarstellung der Er­haltungs- und Wartungspflicht zwischen Mieter und Vermieter für das Innere des Miet­gegenstandes unter Abwägung der OGH-Judikatur; Erleichterung der Willensbildung im Wohnungseigentum; Schaffung einer richterlichen Möglichkeit, missbräuchlichen Vetorechten einzelner Wohnungseigentümer in Fällen, wo Einstimmigkeit erforderlich ist, durch ein erweitertes Schikaneverbot entgegenzuwirken; Einführung eines Schwell­werts von 5 Prozent bei den Richtwerten, wobei aber Voraussetzung die Wertbestän­digkeit der Miete ist; Verbesserungen für die Wohnungsmieter im Bereich der Makler­provisionen.

Ich glaube, in Summe gesehen – damit möchte ich zum Schluss kommen – war bei den Verhandlungen über das Wohnrecht die Konzentration auf das gemeinsame Mögli­che im Vordergrund und wurden die trennenden Regelungsinhalte ausgeklammert.

Wenn das vorliegende Regierungsprogramm seriös umgesetzt wird, so ist dies ein wohnrechtlicher richtiger Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.16

 


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