Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 82

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unter bestimmten Auflagen. Und eine dieser Auflagen ist eben auch, dass weder Grati­fikationen, noch übermäßige Managergehälter ausbezahlt werden.“

Wirtschaftsminister Mitterlehner im Mittagsjournal am 6.2.: Mitterlehner kann sich vor­stellen, dass alle Manager Abstriche machen, die in irgendeiner Form Steuergelder für ihre Unternehmen in Anspruch nehmen. Mitterlehner meint damit Finanzhilfen im Eigenkapitalbereich, aber auch Firmen, die Kurzarbeit beanspruchen, wo es ebenfalls um Steuergeld gehe.

Faymann im Mittagsjournal am 6.2.: „Eine begrüßenswerte Idee, die nächste Woche bei der Regierungsklausur besprochen werden wird.“

Faymann im Standard-Interview am 6.2.: „Dort, wo der Staat die Gagen bestimmt, weil die Betriebe oder große Anteile davon dem Staat gehören, ist in Zeiten einer Wirt­schaftskrise mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. () Da habe ich eine ganz klare Mei­nung: Also ja zu einer Beschränkung der Gagen. Schwieriger ist die Frage, inwieweit mischt man sich in privatwirtschaftliche Betriebe ein. Auch da gibt es natürlich Fälle. Ich könnte mir eine Beschränkung durchaus bei Banken wie in England vorstellen, wo eine Verstaatlichung angedacht wird. Ich wünsche mir das für Österreich nicht, das muss ich dazusagen. Aber wenn so etwas notwendig ist, sind die Gagen von der Politik zu beschließen und zu verantworten. Für die öffentliche Diskussion sind diese Gagen auch mit der Obergrenze sehr hoch. Darum ist Demut angebracht und nicht übertrie­ben Protzigkeit.“

Es ist zu begrüßen, dass nun offenbar endlich ein Umdenken einsetzt. Es besteht aller­dings die Gefahr, dass es bei wirkungslosen Lippenbekenntnissen bleibt. Dies ist inso­fern umso dramatischer, als sich die Schere zwischen den Gehältern von Managern und Beschäftigten seit Jahren immer weiter öffnet. Laut Arbeiterkammer stiegen die Vorstandsgehälter der ATX-Unternehmen alleine von 2006 auf 2007 um 14 Prozent, der Bruttobezug für ein/e MitarbeiterIn verzeichnete gleichzeitig einen Rückgang von 5 Prozent. 2007 verdiente ein Topmanager in Österreich laut AK-Angaben durch­schnittlich 1 300 426 € und ein/e ArbeitnehmerIn 27 349 €. Der jüngst veröffentlichte Rechnungshof-Einkommensbericht zeigt, dass die durchschnittlichen Nettorealeinkom­men österreichischer Beschäftigter seit 1998 größtenteils unverändert blieben. Arbei­terInnen müssen im Vergleich zu 1998 sogar reale Einkommensverluste von 6 Prozent hinnehmen.

Die Manager-Gehälter in jenen Unternehmen und Banken, die angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, sollen auf maximal 285 000 € pro Jahr begrenzt werden. Das entspricht dem Jahresgehalt des Bundes­kanzlers.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, welcher die Deckelung von Managergehältern im Fall von Staats­hilfen insbesondere im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Fi­nanzmarktstabilitätsgesetzes in Höhe von 285 000 € Jahresgehalt beinhaltet. In dieses Maximal-Jahresgehalt sind alle Zusatzvergünstigungen wie Bonifikationen, Pensions­zahlungen, Stock-Options, et cetera mit einzubeziehen.“

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