Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 133

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Welche Vorteile bringt das Zusatzprotokoll für Österreich? – Es ändert sich bei uns grundsätzlich an der Verwendung des roten Kreuzes als Schutz- beziehungsweise Kennzeichen durch die Sanitätsdienste des österreichischen Bundesheeres und des Österreichischen Roten Kreuzes nichts. Dieses Protokoll gewährt aber die zusätzliche Berechtigung, unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend auch den roten Kristall zu verwenden, etwa dann, wenn dies den Schutz erhöht beziehungsweise die Arbeit erleichtert.

Auch österreichische Beteiligungen an Missionen unter dem Dach der Vereinten Natio­nen könnten von einer zusätzlichen Schutzmöglichkeit durch den roten Kristall profitie­ren. 35 Staaten sind beigetreten und haben das ratifiziert. Und ich denke, dass das auch wir in Österreich tun sollten.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nützen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes, die gerade jetzt wieder bei diesen Schneemassen und Lawinenkatastrophen zum Einsatz kommen, ein aufrichtiges Dankeschön zu sagen, nämlich allen ehrenamtlichen Freiwilligen-Funktio­nären, aber auch den beruflichen und den Zivildienern, die rund um die Uhr für die gesamte Bevölkerung im Einsatz stehen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

15.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.10.04

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dem Zusatzprotokoll III aus dem Jahr 2005 zu den Genfer Abkommen soll ein zusätzliches, neutrales Schutzzeichen, der rote Kristall, eingeführt werden. Da die Schutzzeichen der Genfer Abkommen, das rote Kreuz und der rote Halbmond, oft als religiöse Zeichen verstanden werden, ist dieses Zeichen die einzig richtige Alternative. Dadurch wird es nationalen Gesellschaften, die weder das rote Kreuz noch den roten Halbmond oder beide Zeichen annehmen wollen, ermöglicht, der internationalen Rot­kreuz- und Rothalbmond-Bewegung beizutreten.

Wichtig wird sein, dass das Schutzzeichen roter Kristall internationale Anerkennung fin­det, dadurch der Schutz für die Organisationen erhöht und die Arbeit erleichtert wird. Unter diesen Aspekten ist die Einführung des Schutzzeichens roter Kristall nur zu be­grüßen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


15.11.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Die Grünen sprechen sich auch für die entsprechende Beschlussfassung dieses Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 aus. Es ist ein quasi kulturübergreifendes Schutzzeichen für Organisationen, die, wie schon angesprochen, das rote Kreuz oder den roten Halbmond nicht annehmen wollen. Gerade beim Einsatz im internationalen Bereich ist es zweckmäßig und richtig, wenn man hier ein alle Kul­turkreise umgreifendes gemeinsames Schutzzeichen hat (Zwischenruf des Abg. Kickl), um allfällige Ressentiments bei dieser schwierigen Arbeit von vornherein hintanzustel­len, Herr Kollege Kickl.

 


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