Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 218

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fentlich irre ich mich! Aber wenn man sich die Stellungnahmen der Kommission an­sieht, wenn man hört, dass die Lufthansa sagt: Wenn es auch nur irgendeine Auflage gibt, dann steigen wir aus diesem Geschäft aus!, dann hat man das Gefühl, dass das auch passieren wird. Der Lufthansa-Vorstand, ein Österreicher, muss sich ja in Deutschland auch anhören: Was du da gemacht hast, ist nicht das optimale Geschäft, das schadet unserem Unternehmen in Deutschland!

Meine Damen und Herren, daher müssten wir darangehen, auch jene, die die Verant­wortung für dieses Debakel tragen – und das ist nicht nur das schwierige wirtschaft­liche Umfeld –, zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gibt es einen Entschließungsan­trag der Abgeordneten Ing. Hofer und Weinzinger betreffend Schadenersatzforderun­gen gegen das Duo Ötsch und Michaelis, den ich hiermit einbringe:

Der Nationalrat möge beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, mögliche Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen AUA-Vorstand Mag. Alfred Ötsch und den derzeitigen noch-ÖIAG-Al­leinvorstand Dr. Peter Michaelis zu prüfen sowie Abfertigungs- und sonstige Ab­schlagszahlungen von Mag. Alfred Ötsch und allenfalls Dr. Peter Michaelis zumindest bis zur Klärung einzufrieren.‘“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, dieser Beschlusstext ist so formuliert, dass man ihm beitreten kann. Vor al­lem die SPÖ müsste dem beitreten, weil auch Werner Faymann gesagt hat, dass er sich gegen ein sehr großzügiges Verhalten in Bezug auf Herrn Ötsch ausspricht.

Meine Damen und Herren, ich habe es schon vorhin, in meiner ersten Rede betreffend die AUA, angesprochen, dass auch § 159 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu beachten ist. Ich zitiere hier sinngemäß: Verpönter Taterfolg ist die Beeinträchtigung der wirt­schaftlichen Lage in einer Art und Weise, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn nicht die öffentliche Hand freiwillig saniert hätte. – Genau das ist bei der AUA der Fall! Daher wären Herr Ötsch und auch Herr Michaelis auf Grund des verpatzten Ver­kaufsverfahrens nach § 159 Abs. 3 zu belangen.

Daher bitte ich die Staatsanwaltschaft, hier aktiv zu werden. Wenn sie das von sich aus nicht tut, wird es eine Anzeige geben. Ich hoffe sehr, dass ein Exempel statuiert wird, damit klar wird, dass jeder, auch wenn er im halböffentlichen Bereich tätig ist, dass jeder, der hier werkt, Managementaufgaben übernimmt und dafür wirklich gut verdient, auch eine Verantwortung wahrzunehmen hat und für das Vermögen, das er verwaltet, auch einstehen muss. Wenn er fahrlässig handelt und Vermögen vernichtet, dann muss es auch eine Anklage geben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Scha­denersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michaelis, eingebracht im Zuge der De­batte zu TOP 12 in der 14. Sitzung des Nationalrates am 26. Februar 2009, XXIV. GP.

 


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