Ich bedaure nur, dass ich ihren „Altmeister“, den Kollegen Pilz, heute gar nicht begrüßen, weil hier nicht sehen konnte. (Abg. Krainer: Den Freiheitlichen sind Vorverurteilungen ja gänzlich fremd, wie man weiß!)
Ich komme jetzt darauf zu sprechen, was konkret geschehen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Richtig, Kollege Krainer! Die SPÖ ist mit Vorverurteilungen in dieser Sache auch immer recht locker umgegangen. Stimmt schon! Es tut mir leid, dass ich Sie fast vergessen hätte, aber Ihre Aussagen diesbezüglich waren zu unbedeutend und nicht wirklich ernst zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was die Frage des politischen Zusammenhangs anlangt, möchte ich darauf hinweisen, dass es in dieser Republik, auch in staatsnahen Betrieben, offensichtlich zum guten Ton gehört, dass man deklarierte Freiheitliche mit einem Berufsverbot belegt. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nichts anderes kann es sein, wenn ein Aufsichtsratvorsitzender sagt, ein freiheitlicher Wissenschaftssprecher hat in diesem Betrieb nichts verloren und er möchte daher, dass dieser Freiheitliche aus dem Betrieb entlassen wird – und das, obwohl er einen Vertrag als Prokurist hatte.
Meine Damen und Herren, die Annahme eines Mandats, die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts als Entlassungsgrund, da lachen doch wirklich die Hühner! (Beifall bei der FPÖ.)
Das dürfte jedoch mittlerweile Ihr politischer „Grundkonsens“ sein – und das bekommen mittlerweile immer mehr Menschen in unserem Lande mit, welche Medien und so weiter berufliche und außerberufliche Hatz gegen Freiheitliche entwickelt haben. Das ist sozusagen gerade schon Standard.
Um nichts anderes geht es in diesem Fall: um eine anonyme Anzeige – und aus dieser heraus werden Vorverurteilungen gebastelt. Und es geht auch darum, dass der politische Zusammenhang verneint wird, obwohl daraus ganz klar die Entlassung und die darauf folgenden Konsequenzen, nämlich eine außergerichtliche Einigung, inkriminiert werden.
Zurückkommend jetzt zur Frage Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gemeint – als das Ganze herausgekommen ist, dass ermittelt wurde –: Gegen Dr. Graf wurde ja nie konkret ermittelt; das alles sind ja nur ganz allgemeine Fragen, ganz allgemeine Ermittlungen!
Da stelle ich aber schon die Frage nach den Gesetzen der Logik, denn: Wie kann man ein Verfahren, und zwar am 4. November 2008, gegen Dr. Martin Graf abbrechen, weil er Nationalratsabgeordneter ist, obwohl es gar kein Verfahren gegeben hat?! Ich nehme an, Sie hatten ja insbesondere im Immunitätsausschuss die Gelegenheit, diesen Strafakt gründlich zu studieren. Und da wird Ihnen doch wohl aufgefallen sein, dass es ein Strafverfahren gegen Dr. Martin Graf gegeben hat, das 2008 abgebrochen wurde, weil Dr. Graf Nationalratsabgeordneter ist. Dr. Graf war das aber auch schon 2006! Ist das niemandem aufgefallen?
Es gab also nicht nur Vorerhebungen seitens der Staatsanwaltschaft, sondern dieser Akt hatte zwischendurch sogar eine U-Zahl, eine Untersuchungsrichter-Zahl. Das heißt, da hat es bereits Voruntersuchungen gegeben. Das alles ist aber, wie es hieß, nichts Konkretes gewesen. Bei den anderen Beteiligten aber schon: Die hat man sogar verständigt, dass es Sachverständige gegeben hat, dass Sachverständige bestellt wurden; die haben daher ihre Verteidiger längst nennen können – aber nur Herr Dr. Graf nicht, denn da ist man ja erst am 4. November 2008 draufgekommen, dass er Nationalratsabgeordneter ist!
Aber nicht am 4. November 2008 kommt man drauf, dass man eigentlich jetzt ein kleines Hoppala in diesem Akt hat, dass man in diesem eine Auslieferung beantragen
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