Bei Einschau in die Unterlagen wurde auch festgestellt, dass ein anderes Stimmverhalten auf die Mehrheitsbildung und somit auf die Entscheidung keinen Einfluss gehabt hätte, weil die Ergebnisse der Abstimmungen eindeutig waren. In Anlehnung und – ohne Präjudiz – in Interpretation des § 66 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Nationalrates, wo geregelt ist, wie bei einer geheimen Abstimmung vorzugehen ist, entscheide ich, dass es nicht zu einer Wiederholung der Abstimmung kommt.
Nichtsdestotrotz möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass es natürlich ungehörig und unbotmäßig ist, seine Stimme hier im Hohen Hause nicht direkt und persönlich abzugeben. (Abg. Öllinger: Nicht „ungehörig“; sondern das ist !)
Da dies aber von beiden so auch schon zur Kenntnis genommen wurde und ich schon einen Ordnungsruf erteilt habe, teile ich jetzt mit, dass ich für diese wiederholte Vorgehensweise des Herrn Abgeordneten Weinzinger und des Herrn Abgeordneten Vilimsky jedem einen weiteren Ordnungsruf erteilen werde.
Wir sind ja auch Vorbild gegenüber der Öffentlichkeit (ironische Heiterkeit im Saal), und ich bitte das künftig zu beachten.
Darüber hinaus noch eine letzte Bemerkung: Ich würde mich freuen, wenn ein derartiges Verhalten künftig rechtzeitig vor der Enunzierung gemeldet würde.
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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Muttonen, Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Filmschaffens.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist so einstimmig angenommen. (E 34.)
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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2010 samt Anlagen in 112 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge und Verlangen auf getrennte Abstimmung vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen,
mehrere Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,
zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen und
zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Dr. Fichtenbauer, Ing. Lugar, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen sowie
ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des
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