Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 225

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21.49.31

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Einerseits hat Kollege Stadler recht, dass die Usance, dass Betroffene in Immunitätsfällen nicht an den Abstimmun­gen teilnehmen sollten, eingehalten werden sollte. Das glaube ich auch. Zweitens ist es noch dazu ein bisschen merkwürdig, dass gestern keine Wortmeldung im Aus­schuss erfolgt ist, sehr wohl aber jetzt hier im Plenum.

Aber worauf ich Sie aufmerksam machen wollte, Herr Kollege Köfer: Natürlich ist es so, dass wir inhaltlich auch einmal etwas verwundert geschaut haben, als wir diesen An­trag auf Auslieferung bekommen haben, nämlich wegen der Nichtgenehmigung eines Handymasts. Nur: Was ist denn der Hintergrund dieses Vorgehens? – Dass offenbar die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der hier erhoben wurde, so weit als überprüfenswert erachtet, dass offenbar die gesetzlichen Bestimmungen so sind, dass für Bürgermeister die Möglichkeit, aus Strahlenschutzgründen diese Verord­nung oder diese Zustimmung nicht zu erlassen, aus Sicht der Staatsanwaltschaft als gegeben angenommen wird.

Also wenn Sie hier eine Debatte über die Frage, was hier nicht zulässig ist, führen wol­len, dann müssen wir über die gesetzlichen Bestimmungen reden. Für eine Regie­rungspartei vielleicht ein Ansatzpunkt, einerseits einmal über die Strahlenschutzwerte und darüber, wie diese verändert werden sollten, zu reden; und die Bauordnungsfrage ist die andere Frage, die da noch aufkommt.

Also sich hier jetzt nur herzustellen und zu sagen – richtigerweise, aus unserer Sicht –: Das ist ziemlich heftig, wie da vorgegangen wird!, das ist zu wenig. Sie müssen die po­litische Konsequenz ziehen (Abg. Dr. Pirklhuber: Gesetzesänderung!) und sagen: Wenn hier massive Bedenken hinsichtlich Strahlenschutz vorliegen, dann müssen die gesetzlichen Bestimmungen so verändert werden, dass hier nicht der Vorwurf des Amtsmissbrauchs erhoben werden kann. Und da sind Sie gefordert als Abgeordneter, der offenbar hier eine sehr hehre und aus unserer Sicht richtige Position vertritt. (Beifall bei den Grünen.)

21.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debat­te ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 232 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ... um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der in­kriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist so einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.52.16Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 671/A bis 696/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2459/J bis 2493/J eingelangt.

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